Politik
Viel Zuspruch im Bundestag für neues Transplantationsgesetz
Donnerstag, 17. Januar 2019
Berlin – Auf eine zügige Umsetzung des neuen Transplantationsgesetzes, mit dem die Strukturen in der Organspende verbessert werden sollen, hofft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bei der heutigen ersten Lesung des Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ erhielt er viel Zuspruch für seinen Gesetzentwurf – auch aus den Reihen der Opposition. Selbst der Bundesrat habe bislang keine Änderungswünsche gemeldet, betonte der Minister.
Mit dem neuen Gesetz sollen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern beziehungsweise für die Entnahmekrankenhäuser geschaffen werden, um die Organspendezahlen in Deutschland nachhaltig zu erhöhen. Konkret sollen die Transplantationsbeauftragten mehr Befugnisse erhalten und von ihren sonstigen Aufgaben im Entnahmekrankenhaus freigestellt werden, anteilig in Abhängigkeit von der Anzahl der in einem Entnahmekrankenhaus vorhandenen Intensivbehandlungsbetten. Diese anteilige Freistellung soll den betroffenen Krankenhäusern zudem künftig vollständig refinanziert werden. Es dürfe den Kliniken nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie sich um die Organspende kümmerten, betonte Spahn.
Neben der besseren Vergütung sieht der Gesetzentwurf auch einen Zuschlag für die Krankenhäuser als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Infrastruktur vor. Um zu gewährleisten, dass flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen, soll zudem bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden.
Gut, aber nicht gut genug
Spahn verwies zu Beginn der Aussprache auf die um 20 Prozent gestiegene Zahl der Spenden im vergangenen Jahr. „Das ist gut, aber nicht gut genug“, betonte er. Die Entwicklung zeige jedoch, dass allein die Debatte für mehr Aufmerksamkeit in der Organspende sorge, die bereits einen Unterschied mache.
Karl Lauterbach (SPD) lobte die gute Kooperation bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs – sowohl innerhalb der Koalition als auch mit der Opposition. „Die Krankenhäuser konnten bislang mit einer guten Organisation der Organspende nur Verluste machen. Das wird sich jetzt deutlich ändern“, sagte er. Anreize für die Kliniken, mehr Organspenden durchzuführen, werde es aber durch die geplante reine Kostenerstattung nicht geben.
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Axel Gehrke (AfD) begrüßte ebenfalls die organisatorischen Verbesserungen, die mit dem neuen Gesetz erreicht werden, verlangte jedoch klarere Vorgaben für den Umgang mit den Angehörigen der Spender. Nötig seien Festlegungen, wann organprotektive Maßnahmen an Sterbenden zum Erhalt der Organe vorgenommen werden dürften. Jeder Druck auf Angehörige müsse ausgeschlossen werden.
Zudem müsse es für Angehörige stets möglich sein, sich von verstorbenen Spendern würdig zu verabschieden. Die AfD forderte ferner in einem eigenen Antrag eine Aufwertung der Spendebereitschaft durch eine bessere öffentliche Anerkennung (Zahl der freiwilligen Organspender in Deutschland erhöhen – Spendenbereitschaft als Ehrenamt anerkennen).
Mehr Mut eingefordert
Katrin Helling-Plahr (FDP) verlangte im Verlauf der einstündigen Debatte „mehr Mut“ von der Bundesregierung und sprach sich eine Liberalisierung der Organspendepraxis aus, insbesondere bei der Regelung von unentgeltlichen altruistischen Organlebendspenden.
Diese solle auch bei Nichtverwandten möglich sein, beispielsweise durch Überkreuzspenden, um Paaren wechselseitige Transplantationen zu ermöglichen. Dazu legte die FDP einen eigenen Antrag vor (Chancen von altruistischen Organlebendspenden nutzen – Spenden erleichtern), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Harald Weinberg (Die Linke) räumte ein, dass das Gesetz an den richtigen Stellen ansetze. „Die Strukturen sind der eigentliche Flaschenhals bei der Organspende“, sagte er. Dennoch plädierte er für weitergehende Regelungen bei Vergütung und Organisation sowie bei der Begleitung der Angehörigen.
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) forderte ein zentrales Organspenderegister, würdigte jedoch den Entwurf. „Herr Spahn, das ist ein gutes Gesetz“, sagte sie. Bei einer guten Organisation werde dann auch kein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Menschen im Sinne einer Widerspruchslösung notwendig sein. Wie die Erklärung der Organspendebereitschaft geregelt werden soll, will das Parlament jedoch separat beraten. Spahn wirbt dabei für eine „doppelte Widerspruchslösung“, nach der automatisch jeder als Spender gilt, der oder dessen Angehörige nicht widersprechen. © ER/aerzteblatt.de

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