Politik
Pflegekammer Niedersachsen ordnet nach Kritik Beitragssätze neu
Donnerstag, 17. Januar 2019
Hannover – Nach anhaltender Kritik hat die Pflegekammer Niedersachsen ihre Beitragsordnung überarbeitet. Mitglieder zahlen künftig 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr, wie die Kammer heute ankündigte.
Maßgeblich sei die Selbstauskunft der Mitglieder. Auf die Festsetzung des Jahreshöchstbetrags im Regelbescheid werde ab 2019 verzichtet. Zudem zahlten Mitglieder mit weniger als 9.168 Euro Jahreseinkommen gar keinen Beitrag. Das betreffe derzeit rund 13.000 Personen, hieß es.
Der Einstiegsbetrag von 9.168 Euro für eine Beitragszahlung orientiere sich am jährlich steigenden Steuerfreibetrag, erläuterte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke. Auch könnten zukünftig Mitglieder, deren Einkünfte um mindestens 6.000 Euro unter der Selbstauskunft liegen, eine Reduzierung oder sogar Beitragsbefreiung beantragen. In Härtefällen seien Einzelfallentscheidungen möglich, wenn etwa ein Mitglied länger erkrankt sei.
Die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Änderungen bedürfen laut Angaben noch der Zustimmung durch die Kammerversammlung. Diese soll morgen erfolgen. Danach müsse das niedersächsische Gesundheitsministerium die neue Beitragsordnung rechtlich überprüfen, hieß es.
Die Diskussion um die Pflegekammer in Niedersachsen war neu entfacht worden, nachdem den Mitgliedern Beitragsbescheide für das zweite Halbjahr 2018 über den Höchstbeitrag von 140 Euro zugeschickt worden waren. Dabei wurde jeweils ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro zugrunde gelegt, was kaum eine Pflegekraft verdient.
Jedes Mitglied war allerdings auf Basis einer Selbsteinstufung aufgefordert, innerhalb von vier Wochen sein tatsächliches vorletztes steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten anzugeben. Mit diesen Angaben sollte ein neuer Bescheid für 2018 über 0,4 Prozent der tatsächlichen Jahreseinkünfte erstellt werden, erklärte die Kammer.
Um den Ärger vieler Pflegekräfte über die Beitragsbescheide für 2018 zu dämpfen, soll die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März 2019 Zeit, um Auskunft über ihr Jahresbruttoeinkommen zu geben. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. „Wir werden das kulant handhaben“, sagte ein Sprecher.
Die niedersächsische Pflegekammer hatte sich im August konstituiert. Alle rund 80.000 Pflegefachkräfte aus der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege sind per Gesetz Mitglied. Pflegekammern sind Standesvertretungen und sollen eine professionelle pflegerische Versorgung sicherstellen, die Qualitätssicherung in der Pflege fördern sowie die Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden ermöglichen. © kna/dpa/may/aerzteblatt.de

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