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Neue Leistungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern

Donnerstag, 17. Januar 2019

/dpa

Berlin – Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können zukünftig bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) heute entschieden. Bislang ist dies erst für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Ziel der Ausweitungen der Leistungen ist es laut G-BA, das Auftreten von frühkindlicher Karies zu verringern.

Im Detail besteht künftig zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebens­jahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungs­untersuchungen.

Vorgesehen ist künftig auch, dass Zahnärzte künftig Eltern vor dem 34. Lebensmonat des Kindes über Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären sollen. Darüber hinaus soll in der Anamnese erfragt werden, ob Fluoridierungsmittel genutzt werden.

Ausgedehnt wird auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Dies wird künftig für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht dem G-BA zufolge zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern eine (initial-)kariöse Läsion vorliegt.

Fluoridlack trage durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern, schreibt der G-BA. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sprach von einem „großen Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies“. Diese gelte als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Annähernd die Hälfte der kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt würden, entstünden in den ersten drei Lebensjahren. Einer früheren Studie der Bundeszahnärztekammer zufolge geht der Kariesbefall bei Kindern in Deutschland insgesamt zurück. Allerdings haben nach wie vor gut 15 Prozent der unter Dreijährigen Karies.

Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken, zum Beispiel aus Saugerflaschen, und eine mangelnde Mundhygiene. Werden die betroffenen Milchzähne nicht behandelt, kann dies neben Zahnschmerzen, Fisteln oder Abszessen auch zum vorzeitigen Zahnausfall führen. Auch entwickeln die betroffenen Kinder mehr Karies an den zweiten Zähnen.

Aus Sicht der Patientenvertretung verfehlen die Neuregelungen sowohl die Zielgruppe als auch das Ziel, frühkindliche Karies zu verhindern. Es werde „leider ein Beispiel für das Präventionsdilemma geschaffen“, sagte Raimund Geene, ständiger Patientenvertreter im Unterausschuss Methodenbewertung.

„Wir wissen, dass in einigen Familien mit besonderer Sozialstruktur Karies häufiger ist und zudem die Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen hier geringer ausfällt“, erklärte er. Die Patientenvertretung fordere daher die Stärkung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen als Gruppenprophylaxe. Die Betreuungsquote von Kindern steige im Krippenalter immer weiter an und damit käme Kindertagesstätten eine zentrale Rolle zu.

Parallelstrukturen aufgebaut

Außerdem verwies die Patientenvertretung in den Beratungen auf die bereits erfolgten Überarbeitungen der etablierten U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis. Kinderärzte berieten Eltern sowohl zur Mundhygiene als auch zur zahnschonenden Ernährung und schauten Kindern ab einem halben Jahr in den Mund. Zeigten sich Auffälligkeiten an Zähnen oder Schleimhaut überweise der Kinderarzt die Familie zum Zahnarzt.

„Der Ansatz über den Kinderarzt hat den Vorteil, dass hier eine hohe Inanspruchnahme gewährleistet ist. Damit erreichen wir auch diejenigen, die es insbesondere brauchen und die ohne Hinweise durch den Kinderarzt nicht in eine Zahnarztpraxis gehen“, so Geene. Zudem werde auch noch die jodhaltige Salzaufnahme propagiert, bemängelt er. Mit den Neuregelungen seien parallele Strukturen aus Vorsorgeuntersuchungen geschaffen worden, anstatt die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten zu stärken.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens jedoch am 1. Juli 2019, in Kraft. Die Leistungen können erst erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungs­maßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) entschieden hat. © may/afp/aerzteblatt.de

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