Ärzteschaft
Vertragsärzte wollen bei Blankoverordnung mitreden
Freitag, 18. Januar 2019
Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) drängt bei der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Entwicklung der Blankoverordnung für Heilmittelerbringer auf mehr Mitspracherecht. Das geht aus der KBV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das TSVG hervor.
Darin begrüßt die Körperschaft zwar grundsätzlich die erweiterte Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer, pocht aber darauf, dass die Diagnose- beziehungsweise Indikationsstellung für eine Heilmittelverordnung auch weiterhin vertragsärztliche Aufgabe bleiben müsse. Bislang sieht der TSVG-Entwurf vor, dass GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände die Indikationen vereinbaren und die KBV dazu lediglich eine Stellungnahme abgeben kann.
„Es kann nicht sein, dass GKV-Spitzenverband und Spitzenverbände der Heilmittelerbringer allein entscheiden, wenn Vertragsärzte maßgeblich betroffen und ihre medizinisch-therapeutischen Sachkenntnisse zwingend erforderlich sind“, unterstrich der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Stephan Hofmeister. Er forderte deshalb, die Vertragsärzteschaft an der Festlegung der jeweiligen Indikationen zu beteiligen. „Das sind wir allein schon der Sicherheit unserer Patienten schuldig“, so der KBV-Vize.
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Begrüßt hat die KBV die im TSVG vorgesehenen Entlastungen der Ärzteschaft bei Heilmittelverordnungen. Vor allem die vorgesehene Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes für Verordnungen außerhalb des Regelfalls kommt bei der KBV gut an, da sich der bürokratische Aufwand für Ärzte dadurch massiv verringern würde. © hil/sb/aerzteblatt.de

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