Politik
Widerstand der Kirchen gegen Spahn-Pläne zur Präimplantationsdiagnostik
Donnerstag, 24. Januar 2019
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seinem Vorhaben, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Kassenleistung zu machen, einem Bericht zufolge auf Widerstand bei der katholischen und der evangelischen Kirche. In einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen werfen sie Spahn vor, die Änderung in einem „parlamentarischen Hauruckverfahren“ umsetzen zu wollen, wie der Focus heute berichtete. Das Thema müsse stattdessen breit im Bundestag diskutiert werden.
Konkret kritisieren die Kirchen, dass Spahn die Neuregelung über einen Änderungsantrag im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterbringen will, mit dem eigentlich die Wartezeiten in den Arztpraxen verkürzt werden sollen. Es sei für sie „nicht nachvollziehbar“, warum „ausgerechnet eine so folgenreiche Entscheidung“ mit einem „fachfremden Änderungsantrag“ im TSVG untergebracht werden solle, heißt es laut Focus in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Ralph Brinkhaus und Andrea Nahles.
Das Bundesgesundheitsministerium weist die Kritik der Kirchen zurück. Es handle sich um einen gewöhnlichen parlamentarischen Vorgang, teilte das Ministerium dem Magazin mit. Die PID sei zugelassen, die Erstattung der Kosten daher folgerichtig.
Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht. Erlaubt sind derartige Gentests an Embryonen nur dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Ein vorherige Beratung ist Pflicht.
Ethikkommissionen prüfen in jedem Einzelfall, ob Eltern eine PID vornehmen lassen dürfen. Die Gentests können deutlich mehr als 10.000 Euro kosten. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Kassen soll dem Änderungsantrag zufolge sein, dass die Paare, die die PID einschließlich der künstlichen Befruchtung nutzen wollen, miteinander verheiratet sind. Zudem dürften demnach nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. © afp/aerzteblatt.de

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