Politik
Bundesgesundheitsministerium will Mehrheitsgesellschafter der gematik werden
Dienstag, 29. Januar 2019
Berlin – Mit einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Ankündigung wahr, die Strukturen in der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte so zu verändern, dass Entscheidungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens künftig schneller als bisher getroffen werden können.
Mit dem Antrag 27a „Änderung der Gesellschaftsstruktur der Gesellschaft für Telematik, Bundesministerium für Gesundheit als Mehrheitsgesellschafter“ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Gesellschafter der gematik werden und mit einem Geschäftsanteil von 51 Prozent dabei zugleich die Mehrheitsbeteiligung sicherstellen.
Die übrigen Geschäftsanteile sollen entsprechend der bisherigen Verteilung aufgeteilt werden: Vorgesehen sind 24,5 Prozent für den GKV-Spitzenverband und 24,5 Prozent für die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Zudem soll sich die gematik für weitere Gesellschafter öffnen. So können die Gesellschafter beschließen, dass sie weitere Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung aufnehmen.
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Darüber hinaus sollen auch die Mehrheitserfordernisse für die Beschlussfassung geändert werden. So soll künftig grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmen für Beschlüsse der gematik ausreichen, „sofern nicht zwingende gesetzliche Mehrheitserfordernisse dem entgegenstehen“, heißt es in der Erläuterung.
Insbesondere will das Ministerium mit der Neuregelung sicherstellen, dass alle noch erforderlichen Maßnahmen für die fristgerechte Einführung von elektronischen Patientenakten getroffen werden können. Die Krankenkassen sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihren Versicherten spätestens bis Anfang 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. © KBr/aerzteblatt.de

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