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Politik

Portalpraxen soll es flächendeckend in Nordrhein-Westfalen geben

Freitag, 8. Februar 2019

/dpa

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen Portalpraxen bis 2022 flächen­deckend eingeführt werden. Darauf haben sich Gesundheitsministerium, Kassen­ärztliche Vereinigungen (KVen), Ärztekammern, Krankenhausgesellschaft, Apotheker­kammern sowie die Krankenkassen geeinigt.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit dem breiten Bündnis in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung an einem Strang ziehen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Krankenhausambulanzen und Rettungsdienste würden immer mehr in Anspruch genommen, gleichzeitig müssten Patienten zum Teil zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Der Reformbedarf ist also unübersehbar“, so der Minister.

Eine Verbesserung der Situation verspricht sich das Bündnis von den Portalpraxen. Das sind Notfalldienstpraxen, die räumlich und organisatorisch mit der Notfallambulanz eines Krankenhauses verknüpft sind. Über das „Ein-Tresen-Modell“ werden Patienten nicht mehr vor die Entscheidung gestellt, sich entweder an die Notfallambulanz des Krankenhauses oder an die Notfalldienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden zu müssen.

Nach dem Erstkontakt in der Portalpraxis erfolgt eine strukturierte Ersteinschätzung nach Schweregrad und Dringlichkeit der nötigen Behandlung. Im Anschluss werden die Patienten am richtigen Behandlungsort weiter versorgt. Zudem sollen die Portalpraxen mit dem Apothekennotdienst verknüpft werden, um unnötig lange Wege bei der Medikamentenversorgung zu vermeiden.

Wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte, bedeute „flächendeckend“ dabei nicht, dass es eine Portalpraxis an jedem Krankenhaus in NRW geben werde. Die Details müssten Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen nun aushandeln, hieß es. Genaue Zahlen dazu, wie viele Portalpraxen es am Ende in NRW geben werde, könne man daher nicht nennen.

„Portalpraxen und ein ‚Ein-Tresen-Modell’ sind – wie erfolgreiche Beispiele vor Ort in Krankenhäusern zeigen – eine Lösungsmöglichkeit“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. „Portalpraxen eignen sich in unseren Augen sehr gut, um die Patientenversorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten zu optimieren“, erklärten auch Gerhard Nordmann, Erster Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe und Frank Bergmann, Erster Vorsitzender der KV Nordrhein.

Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Ärztekammern, Theodor Windhorst (Westfalen-Lippe) und Rudolf Henke (Nordrhein), sprechen sich für eine sektoren­übergreifende und patientengerechte Organisation der Notfallversorgung aus. „Vorgeschaltete Portalpraxen sind sicherlich das richtige Steuerungsinstrument, um zu einer Entlastung der stationären Notfallambulanzen zu kommen und die Patienten zügig zu versorgen“, sagte Windhorst.

Henke betonte, Ärzte aus Klinik und Praxis wollten im Sinne ihrer Patienten „noch enger zusammenarbeiten“. Portalpraxen würden die Voraussetzung dafür schaffen. Zudem würden Patienten somit ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene kommen, ergänzt er.

„Die Portalpraxen steuern die Patienten in die notwendige Behandlung“, betonte für die gesetzlichen Krankenkassen Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen. „Wir begrüßen die Lösung, weil sie schnell eine Reform der ambulanten Notfallversorgung ermöglicht.“

„Von zentraler Bedeutung ist zudem die sichere, wohnortnahe Arzneimittelversorgung im Nacht- und Notdienst“, erklärten Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, und Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Gemeinsam verbessern wir die Vernetzung von ärztlichem und apothekerlichem Notdienst und die gegenseitige Erreichbarkeit von Ärzten und Apothekern.“ Durch niederschwellige digitale Lösungen in den Notfallpraxen, wie sie derzeit modellhaft in Bochum und Detmold erprobt werden, könne die Versorgung patientenorientiert weiterentwickelt werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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