Ärzteschaft
Tabakwerbeverbot muss E-Zigaretten einschließen
Dienstag, 12. Februar 2019
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich kürzlich für ein weitreichendes Werbeverbot für Zigaretten ausgesprochen. Der Bundesärztekammer (BÄK) geht das nicht weit genug. „Mit einem Verbot der Werbung an Hauswänden oder Bushaltestellen würde Deutschland endlich zum Rest der EU aufschließen, denn in allen anderen EU-Ländern sind solche Plakate schon längst nicht mehr erlaubt“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery heute.
In Anbetracht von 120.000 Tabaktoten jährlich reiche ein Ende der Plakatwerbung allein nicht aus. Es müssten weitere Schritte folgen. „Wir brauchen ein umfassendes Werbeverbot, das auch die E-Zigaretten mit einschließt“, mahnte Montgomery. Das forderten Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage schon seit Jahren.
„Natürlich würde ein konsequentes ‚Nein‘ zur Tabakwerbung den Zigarettenherstellern nicht schmecken. Aber es wäre ein klares Signal der Politik, dass ihr die Gesundheit der Bevölkerung wichtiger ist als die Gewinne der Tabakkonzerne“, sagte der BÄK-Präsident.
In die seit Langem festgefahrene Debatte um ein Verbot der Tabakwerbung auf Plakatflächen in Deutschland war erst kürzlich Bewegung geraten. Die Fachpolitiker der Union sprachen sich dafür aus, dass die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Deutschland 2005 beigetreten ist, umgesetzt werden soll. Über die wesentlichen Punkte wollen die Fachpolitiker in der Unionsfraktion diskutieren.
In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für ein Außenwerbeverbot an Widerspruch der Union gescheitert. Das Bundeskabinett stimmte 2016 zwar einem Entwurf zu, Tabakwerbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde aber nie beschlossen.
Hoffnungen der Verbotsbefürworter richten sich auf die neu gewählte Unionsfraktionsführung. Die SPD dringt auf einen neuen Anlauf – und hat schon weitergehende Forderungen genannt, alle Formen von Werbung und auch alternative Produkte wie E-Zigaretten einzuschließen.
Damit zeichnen sich Diskussionen darüber ab, wie weit ein mögliches Werbeverbot greifen könnte. Der Kabinettsbeschluss von 2016 sah vor, Werbung an Fachgeschäften und Verkaufsstellen wie Tankstellen oder Kiosken weiter zu erlauben. Ebenso im Kino bei Filmen mit Freigabe ab 18 Jahren.
Die Grünen fordern in einem eigenen Entwurf ein völliges Verbot im Kino und auf Außenflächen mit Ausnahme von Fachgeschäften – auch für E-Zigaretten und nicht nur für Tabakwaren. Gesundheitsexperten dringen seit Langem auf schärfere Werberegeln. © may/dpa/EB/aerzteblatt.de

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