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Politik

Bundestag debattiert über 219a: „Ein schmerzhafter Kompromiss“

Freitag, 15. Februar 2019

/dpa

Berlin – In der ersten Bundestagsdebatte über die geplante Reform des Abtreibungs­rechts sind die unterschiedlichen Auffassungen in der Koalition deutlich zutage getreten. So lobte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) heute zwar den nach monatelangem Streit vereinbarten Kompromiss, forderte aber zugleich, die Diskussion über das Abtreibungsrecht fortzusetzen.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) betonte, dass diese Lösung nun ein Kompromiss sei. „Er löst kaum Jubel aus, weil es ein schmerzhafter Kompromiss ist.“ Aus seiner Sicht seien die geplanten Rechtsänderungen unnötig. Mit dem Gesetz­entwurf soll der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet, entschärft werden. Darüber wurde nun über ein Jahr gestritten.

Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte gefahrlos auf ihrer Internetseite mitteilen können, dass sie Abtreibungen anbieten. Zudem soll es online eine zentrale und stets aktuelle Liste geben, auf der Ärzte und Kliniken verzeichnet sind, die Schwangerschafts­abbrüche vornehmen, sowie die angewandten Methoden. Diese Liste soll die Bundesärztekammer führen und auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Auch nur dorthin sollen Arztpraxen per Link verweisen, wenn sie über die Methoden des Abbruchs informieren wollen. Eigene Informationen oder Texte über Methoden dürfen Ärzte weiterhin nicht auf ihrer Webseite haben.

Rechtssicherheit für Ärzte

Barley sagte in der Bundestagsdebatte, die derzeitige Rechtslage sei sowohl für ungewollt schwangere Frauen als auch für Ärzte problematisch. Schwangere fänden oft nur schwer die nötigen Informationen, Ärzte teilten aus Sorge um eine Bestrafung oftmals nicht mit, dass die Abtreibungen vornehmen. Der Gesetzentwurf verbessere die Lage der Frauen „wesentlich“ und schaffe Rechtssicherheit für Ärzte. Zugleich betonte Barley, die angestoßene „große gesellschaftliche Debatte“ über das Thema Abtreibungen insgesamt müsse fortgesetzt werden. Die Politik müsse daraus „auch in Zukunft weitere Schlüsse ziehen“.

Aus der Opposition kam vor allem Kritik an der SPD, die ursprünglich eine weiter­gehende Lockerung des Abtreibungsrechts durchsetzen wollte. Dazu hatte die SPD eigentlich schon einen entsprechenden Gesetzentwurf in der Schublade, den sie aber in den Koalitionsverhandlungen mit der Union wieder zurückgezogen hatte. Dafür gab es nun Spott von der FDP: Deren Fraktionsvize Stephan Thomae sagte, der vorgelegte Entwurf müsse eigentlich „Koalitionsfriedensrettungsgesetz“ heißen.

Es sei insbesondere absurd, dass Ärzte auf ihren Internetseiten die angewandten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs weiterhin nicht mitteilen dürften, während diese auf den offiziellen Listen im Internet aufgeführt würden. „Woher kommt dieses Misstrauen gegenüber Ärzten? Es ist eine Absurdität, dass hier mit dem schärfsten Schwert und dem Strafrecht gegen Ärzte vorgegangen wird.“

FDP prüft Gang vor das Bundesverfassungsgericht

Thomae kündigte einen Änderungsantrag seiner Fraktion zu dem Gesetzentwurf an. Sollte dieser nicht angenommen werden, prüfe die FDP den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Thomae lud Linke und Grüne ein, diesen Schritt einer Normenkontrollklage zu unterstützen. Der AfD-Abgeordnete Jens Maier kritisierte, die SPD wolle den Paragrafen 219a weiterhin komplett abschaffen, obwohl es nicht einmal für eine Änderung Anlass gebe. Er befürchtet vor allem Bürokratiekosten durch das neue Gesetz.

Linksfraktionsvize Cornelia Möhring kritisierte, die Vorlage löse die Probleme des Paragrafen 219a nicht, sondern verschärfe diese womöglich noch. Offenbar sei die Koalition der Ansicht, dass ungewollt schwangere Frauen durch Sachinformationen zu Abtreibungen „zu sehr verwirrt“ würden. Zugleich würden Ärzte weiterhin in ihrer freien Berufsausübung behindert.

Konzept zur Qualifizierung für Ärzte bis Jahresende

Möhring wunderte sich auch über das Verhalten der SPD-Fraktion: „Liebe SPD-Kolleginnen, was macht ihr da bloß?“, frage sie in diese Richtung. Die SPD-Abgeordneten meldeten sich in der Debatte nicht zu Wort, beide Rednerplätze in der 38-minütigen Debatte wurden von den Ministerinnen für Justiz (Barley) und Familie (Franziska Giffey) übernommen. Giffey betonte, dass die Positionen nicht unterschiedlicher sein könnten. Das Bundesgesundheitsministerium werde bis Jahresende ein Konzept zur Qualifizierung für Ärzte vorlegen.

Linken-Politikerin Möhring kritisierte auch, dass das Gesetz nun „durch den Bundestag gepeitscht“ werde: Die Große Koalition plant bereits am kommenden Montag eine Anhörung im Rechtsauschuss, vermutlich kommende Woche Donnerstag wird das Gesetz dann im Bundestag verabschiedet. CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker entgegnete, dass die Argrumente seit einem Jahr auf dem Tisch liegen und es daher „jetzt auch schnell gehen kann, wenn wir seit einem Jahr darüber diskutieren.“

Die Grünen-Politikerin Ulle Schauws warf insbesondere der Union vor, sie wolle Frauen weiterhin „entmündigen“. Die „einmalige Chance“, die Lage ungewollt Schwangerer zu verbessern und das ihnen entgegenschlagende „unerträgliche Misstrauen“ zu beenden, sei vertan worden. Das Verhalten der Union signalisiere den Abtreibungsgegnern ein klares „weitermachen“, so Schauws. Dazu gehöre auch die von Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) geplante Studie über die psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbruch, für die rund fünf Millionen Euro ausgegeben werden soll. © bee/afp/aerzteblatt.de

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