Ärzteschaft
KBV sieht Therapiefreiheit durch Regelung im TSVG bedroht
Dienstag, 19. Februar 2019
Berlin – Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird in dieser Woche erneut von den Bundestagsabgeordneten in mehreren Runden beraten. Vor dem Gespräch der Berichterstatter der Fraktionen, bei dem vor allem die Ergebnisse von der Anhörung zum TSVG in der vergangenen Woche aufgearbeitet werden sollen, warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut vor den Auswirkungen eines Änderungsantrages, der in die Beratungen eingeflossen sein soll. Dabei geht es um das Arztinformationssystem (AIS), das derzeit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entwickelt und das per Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kraft gesetzt werden soll.
Laut Änderungsantrag zum derzeit diskutierten TSVG will das Bundesgesundheitsministerium künftig den G-BA verpflichten, die Angaben zu den „Jahrestherapiekosten und den Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie in der maschinenlesbaren Fassung der Nutzenbewertungsbeschlüsse regelmäßig zu aktualisieren“, heißt es in dem Antrag. Denn derzeit seien die Angaben der Kosten in den Beschlüssen des G-BA statisch und bezogen auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung. „Für die von den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung kann jedoch die Aktualität der Jahrestherapiekosten von großer Bedeutung sein“, heißt es in dem Entwurf.
Dies kritisiert die KBV erneut deutlich: „Das führt Ärzte in die Irre“, erklärt Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. „Denn diese Kosten geben die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen nicht wieder. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen haben keinen Einfluss auf Therapiekosten, die auf Vereinbarungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und der Hersteller beruhen, mit Mischpreisen, Preis-Volumen-Abmachungen und Pay-for-Performance-Ansätzen.“ Daher helfe „das AIS in der derzeit vorgelegen Form niemandem“, so Hofmeister. „Im Gegenteil: Es schürt die Gefahr, den bürokratischen Mehraufwand und die Regressbedrohung für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu steigern.“ Er warnt auch davor, bei den geplanten Softwareprojekten die Systeme mit den „abzubildenden Informationen völlig zu überfrachten“. © bee/aerzteblatt.de

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