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Politik

Koalitionsfraktionen stimmen mit großer Mehrheit Kompromiss zu Paragraf 219a zu

Dienstag, 19. Februar 2019

/dpa

Berlin – Mit großer Mehrheit haben die Fraktionen von Union und SPD dem Koalitionskompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. In der Unionsfraktion gab es nur eine Gegenstimme, wie es heute aus Fraktionskreisen in Berlin hieß. In der SPD-Fraktion stimmten nach „engagierter Debatte“ drei Abgeordnete dagegen, drei weitere enthielten sich, wie es hieß. Damit dürfte der Gesetzentwurf Ende dieser Woche in den Bundestag kommen und mit der Regierungsmehrheit beschlossen werden.

Zuvor hatten sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union optimistisch gezeigt, dass die Reform des Paragrafen 219a noch diese Woche abgeschlossen wird. Unions­fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sagte vor den Beratungen der Bundestags­abgeordneten von CDU und CSU, er halte den Vorschlag der zuständigen Minister für „ausgewogen und gut“.

Auch SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles zeigte sich „sehr optimistisch“, dass der Kompromissvorschlag in dieser Woche mit der Regierungsmehrheit durch das Parlament gebracht werde. Mit diesem Kompromiss werde ein rechtssicherer Weg für Ärzte geschaffen, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zugleich bekräftigte Nahles, ihre Partei strebe nach wie vor die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots an.

Bereits vergangene Woche hatte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen debattiert und diesen an den Rechtsausschuss weitergeleitet. Am Mittwoch befasst sich der Bundestag mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwanger­schafts­abbruch. Er soll ohne Aussprache direkt zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Die im Kabinett beschlossene Reform des Strafrechtsparagrafen 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

In der Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, die die jeweiligen Ärzte anbieten. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Qualifizierung von Ärzten fortzuentwickeln. Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr. © afp/aerzteblatt.de

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