Vermischtes
Mehrheit der Bevölkerung für völliges Verbot von Tabakwerbung
Montag, 25. Februar 2019
Berlin – In der Diskussion um Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ist laut einer Umfrage eine große Mehrheit der Bundesbürger für ein Ende der Tabakwerbung. Ein vollständiges Verbot befürworten 69 Prozent, wie die Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft ergab. Gegen ein Verbot sind 27 Prozent. Eine Mehrheit würde auch ein Komplettverbot von Alkoholwerbung begrüßen, allerdings ist sie nicht ganz so groß wie beim Tabak: 58 Prozent der Befragten sprachen sich für ein Verbot aus, 36 Prozent lehnten dies ab.
Auch eine höhere Besteuerung fände der Umfrage zufolge Unterstützung. Für Tabak befürworten dies 75 Prozent (23 Prozent dagegen), für Alkohol 59 Prozent (37 Prozent dagegen). Befragt wurden vom 4. bis 8. Februar 1003 Menschen ab 18 Jahren vom Institut Forsa.
In die lange festgefahrene Diskussion um ein Verbot der Tabakwerbung auf Plakatflächen ist Bewegung gekommen. Die Fachpolitiker der Union einigten sich darauf, dass die bestehenden Beschränkungen auch auf Außenwerbung ausgeweitet werden sollten. Es soll aber nicht um ein Pauschalverbot gehen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf am Widerstand der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte 2016 einem Entwurf zu, ein Gesetz wurde daraus nie. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erklärte am Montag, seine Partei wolle seit langem ein Tabakwerbeverbot, scheitere aber immer wieder an der CDU. "Wann sind die Kollegen endlich so weit, das Überleben der Kinder von heute durch Umwelt- und Verbraucherschutz höher zu werten als Lobby- und Wirtschaftspolitik?", schrieb er bei Twitter.
Auch andere Gesundheitsexperten fordern seit längerem schärfere Werberegeln. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) argumentiert, sie könne den Satz nicht mehr hören, Tabak sei legal, deshalb müsse Werbung erlaubt sein. Bei 120.000 Tabaktoten im Jahr könne man sich nicht zurücklehnen. Der Deutsche Zigarettenverband warnte dagegen kürzlich anlässlich einer Anhörung im Bundestag, ein vollständiges Verbot wäre ein "unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff" in die Freiheit zu werben. Maßgebend für den Rauchbeginn besonders von Minderjährigen sei das Rauchverhalten in Freundeskreis und Familie - nicht die Werbung für Tabakerzeugnisse. © dpa/aerzteblatt.de

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