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Krankenhaus muss Schmerzensgeld in Rechtsstreit um OP-Einwilligung zahlen

Mittwoch, 6. März 2019

/skarie, stockadobecom

Köln – Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 10.000 Euro an eine Patientin verurteilt, weil Ärzte sich bei der Vorverlegung einer Operation nicht davon überzeugten, dass die von ihr abgegebene Einverständniserklärung weiterhin galt. Der heute veröffentlichte Beschluss (Az.: 5 U 29/17) betraf allerdings einen speziell gelagerten Einzelfall.

In dem Verfahren ging es um eine 57-jährige Patientin, die nachts mit einem gebrochenen Oberschenkelhals in die Klinik eingeliefert worden war und der von den Ärzten für notwendig gehaltenen Operation nur widerwillig zustimmte. Das Krankenhaus verlegte den anfangs für den Mittag geplanten Eingriff dann auf den Morgen vor.

In dieser besonderen Situation hätten sich die Ärzte nach Auffassung des Gerichts aktiv danach erkundigen müssen, ob die von der Frau in der Nacht gegebene Einwilligung auch weiterhin deren „freiem Willen“ entspreche. Dies gelte aber ausdrücklich nur in Fällen, in denen die Betroffenen zuvor keine ausreichende Bedenkzeit gehabt hätten. Auch bei zeitkritischen Notfalleingriffen sei die Lage anders.

Die Operation verlief nach Angaben der Richter fehlerfrei. Die Frau wollte aber wegen aus dem Eingriff resultierender Schmerzen ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Vor dem Landgericht Köln scheiterte sie, hatte nun aber in der nächsthöheren Instanz Erfolg. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das OLG nicht zu. © afp/aerzteblatt.de

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