Politik
Impfung gegen Herpes zoster wird Kassenleistung
Donnerstag, 7. März 2019
Berlin – Die Impfung gegen Herpes zoster – mit einem seit Mai 2018 in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird künftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss jetzt, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.
Die Impfempfehlung der STIKO berücksichtige das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie, hieß es vom G-BA. Zu den Grunderkrankungen, die eine Impfung ab 50 zulasten der GKV ermöglichen, gehören zahlreiche Erkrankungen.
Dazu zählen laut G-BA unter anderem angeborene oder erworbene Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen. Auch die chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, eine chronische Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus werden vom G-BA beispielhaft genannt.
Mehr als 300.000 Betroffene
Nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie – das sind Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben können.
Die Empfehlung, dass sich Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab einem Alter von 50 Jahren mit dem Totimpfstoff gegen Gürtelrose impfen lassen sollten, veröffentlichte die STIKO im Dezember 2018 im Epidemiologischen Bulletin 50/2018.
Die (Standard-)Impfung gegen Herpes zoster mit einem attenuierten Lebendimpfstoff wurde durch die STIKO nicht empfohlen (Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2017). Begleitend zur Impfempfehlung stellt das RKI auf seinen Internetseiten FAQs zur Erkrankung und Impfung sowie Informationen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Empfehlung der beim RKI in Berlin ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO). Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) fest. © may/EB/aerzteblatt.de

Der Besuch bei meiner Hausärztin war gestern wieder deprimierend.
… dann sollen sie es ansprechen, kostet max. 1min der kostbaren Arbeitszeit …
aber zum Thema: ich habe Nierenzysten und Leberzysten, lt. der Urlaubsvertretung "Zystennieren" zund "Zystenleber", meine Hausärztin _meinte_ gestern: "ab 60 gibts die Impfung per Kassenleistung, vorher _müsse_ ich die Kosten selbst tragen …
50% stehen die Chancen, daß ich bis 60 eine Niereninsuffizienz "erlange" …
… wenn ich könnte, dann würde ich die Hausärztin umtauschen.
Dieses "Gesundheits"system macht krank. Patienten UND Ärzte.*
@dr.med.thomas.g.schaetzler:
Ohne Moos nix los! Ärzte, übernehmt endlich (wieder) auch Verantwortung euren Patienten gegenüber! Kann man noch mit seiner Arbeit zufrieden sein, wenn man Patienten SO behandelt?
Geld ist nicht alles, klar, befriedigt aber ungemein.

"Ohne Moos, nix los"?
Und STIKO/RKI, G-BA, Spitzenverband der GKV-Krankenkassen bzw. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind sich erneut einig: Auch diese Zusatzleistung bleibt für die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte schmerz- und honorarfrei!
Natürlich gibt es für die Durchführung der Impfleistung ein mageres Technik-Honorar, was kaum die Logistik-Kosten deckt.
Aber zusätzliche Impfberatungen, Informationen, Diskussionen, Risikoaufklärungen müssen auch und gerade bei denjenigen geleistet werden, die sich dann doch n i c h t impfen lassen wollen.
Dieser Mehraufwand wird wieder, wie bei allen anderen, neu empfohlenen Impfungen bisher, im Rahmen gedeckelter Gesamtvergütungen und unterirdisch niedriger Regelleistungsvolumina bei Haus- und Fachärzten nicht extrabudgetär vergütet.
Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Mauterndorf/A)

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