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Politik

Terminvermittlung: Vergütung für Hausärzte soll weiter erhöht werden

Montag, 11. März 2019

/dpa

Berlin – Union und SPD haben, kurz bevor am kommenden Donnerstag das Terminser­vice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag verabschiedet werden soll, weitere Korrekturen und Ergänzungen an ihren Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf vorge­nommen. Das betrifft unter anderem die hausärztliche Vergütung.

Den Änderungsanträgen zufolge, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen und die sich nun auf insgesamt 214 Seiten belaufen, sollen Hausärzte nun zehn Euro für jede erfolgreiche Vermittlung eines Behandlungstermins erhalten. Im Ursprungsentwurf des Gesetzes hatte Spahn für diese Leistung zunächst zwei Euro vorgesehen. In der letzten Version der Änderungsanträge von Ende Februar war das Honorar von den Koalitionären dann auf fünf Euro pro erfolgreicher Vermittlung eines Termins erhöht worden. Nun sollen es zehn Euro sein.

Es bleibt dabei, dass Haus- und Fachärzte künftig einen gestaffelten Zuschlag auf die Versichertenpauschale zwischen 20 und 50 Prozent bekommen sollen, wenn sie zügig Patienten behandeln, die durch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigun­gen vermittelt worden sind. Für eine Versorgung am gleichen Tag soll es einen Zuschlag von 50 Prozent geben, innerhalb einer Woche einen Aufschlag von 30 Prozent und inner­halb von zwei Wochen 20 Prozent des Zuschlages auf die Grundpauschale, wie auch die aktuellen Änderungsanträge zeigen.

Eine weitere Ergänzung haben Union und SPD bei der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) vorgesehen. Bereits angedacht war, dass die Krankenkassen verpflichtet werden sollen, Versicherte, die in Wahltarifen für die Teilnahme an einer HzV eingeschrieben sind, an Effizienzgewinnen aus diesen Tarifen zu beteiligen. Dafür sollten die Kassen im Vorhinein berechnen, welche Effizienzsteigerungen und Einsparungen aus der Ein­schreibung ihrer Versicherten in eine HzV zu erwarten sind. Diese Kalkulation sollen die Krankenkassen nun der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen müssen.

„Da es – neben der Verbesserung der Versorgungsqualität – stets auch Ziel der hausarzt­zentrierten Versorgung ist, Effizienzsteigerungen zu erzielen, bedarf es einer besonderen Begründung, sollte eine Krankenkasse in ihrer Kalkulation zu dem Ergebnis kommen, dass keine Effizienzsteigerungen erwartet werden, die die Aufwendungen übersteigen“, heißt es in der Begründung des Antrags von Union und SPD. © may/aerzteblatt.de

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