Ausland
Provider wird für Kontaktvermittlung zu Leihmüttern bestraft
Freitag, 15. März 2019
Versailles/Paris – In Frankreich muss ein Provider für eine Internetseite Strafe bezahlen, die Kontakte zu Leihmüttern vermittelt hat. „Das ist ein sehr wichtiges Signal an Provider, die die Veröffentlichung dieser Art von Seiten erlauben“, sagte die Anwältin des Vereins „Juristes pour l'enfance“, Adeline Le Gouvello, gestern der französischen Zeitung La Croix in Paris. Der Verein hatte den Fall vor Gericht gebracht.
Die Internetseite mit Informationen einer spanischen Firma bot Paaren mit Kinderwunsch die Kontaktvermittlung zu einer Leihmutter an. In Frankreich ist die Leihmutterschaft seit 1994 sowie die Kontaktvermittlung zu Leihmüttern nicht erlaubt. Ein Gericht in Versailles entschied Ende Februar, dass der Provider die Seite vom Netz nehmen und 3.000 Euro Strafe bezahlen muss.
Auch in Deutschland ist die Vermittlung von Leihmüttern nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. In vielen westeuropäischen Ländern ist die „altruistische“ Leihmutterschaft erlaubt, etwa in Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland und Großbritannien.
Das bedeutet, dass die Leihmütter kein Gehalt für ihre Dienste erhalten dürfen. Spanien und Norwegen verbieten die Leihmutterschaft in ihrem Land, aber dulden Leihmutterschaften im Ausland. In der Ukraine und in Russland ist auch die kommerzielle Form erlaubt. © kna/aerzteblatt.de

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