Politik
Gesundheitspolitikerinnen für Reform des Heilpraktikerwesens
Montag, 18. März 2019
Berlin – Gesundheitspolitikerinnen stellen die bisherige Form des Heilpraktikerwesens infrage. „Persönlich befürworte ich ein Auslaufen der staatlichen Erteilung der Heilpraktikererlaubnis“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr der Welt. Diese Erlaubnis suggeriere „eine Ausbildung in den angewandten Behandlungsmethoden, die aber – anders als bei der ärztlichen Approbation – gar nicht existiert“.
Patienten vertrauten darauf, „dass die angewandten Methoden eine Chance auf Heilung bieten, wenn sie Angehörige eines staatlich anerkannten Heilberufs aufsuchen – das ist bei vielen von Heilpraktikern angewandten Methoden erwiesenermaßen nicht der Fall“, kritisierte Helling-Plahr. Mindestens müsse die staatliche Erlaubnis künftig an eine abgeschlossene Ausbildung in einem Heil- oder Gesundheitsfachberuf gekoppelt sein.
Auch die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche sprach von Regelungsbedarf. Zwar dürfe man Heilpraktiker „nicht generell als Scharlatane“ darstellen, so die Gesundheitsexpertin. Es sei jedoch im Sinne des Patientenschutzes vernünftig, das Heilpraktikergesetz zu reformieren. Vorgaben etwa zu Dokumentationspflichten und Weiterbildung sollten zur besseren Qualitätssicherung bundesweit verbindlich gemacht werden. Auch solle überlegt werden, „bestimmte Verfahren wie etwa invasive Eingriffe einzuschränken“, sagte sie.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), erklärte, die meisten Heilpraktiker führten ihren Beruf „sehr verantwortungsbewusst“ aus. Daher müsse die Existenzgrundlage dieser freien und selbstständigen Heilpraktiker gesichert bleiben. Allerdings strebe ihre Fraktion eine „Reformierung des Berufes“ an, „etwa in Bezug auf einheitliche Kriterien der Berufsausübung“, so die Abgeordnete. © kna/aerzteblatt.de

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