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Weniger Fixierungen in Pflegeheimen Mecklen­burg-Vorpommerns

Dienstag, 19. März 2019

/dpa

Schwerin/Torgelow – In Mecklenburg-Vorpommerns Pflegeheimen werden Menschen seltener als früher zum eigenen Schutz oder dem anderer Menschen festgebunden. Die Zahl der richterlichen Anordnungen sei von 1.530 im Jahr 2016 auf 1.356 im Jahr 2017 gesunken, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) gestern in Torgelow auf der Fachveranstaltung „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege reduzieren 2.0“. Fixierungen sind nur mit Genehmigung eines Richters möglich.

Als Vorbild nannte Hoffmeister das Amtsgericht Pasewalk. „In den Pflegeheimen und den betreuten Wohnformen rund um Pasewalk gibt es heute kaum noch Fixierungen“, erklärte die Ministerin. In einer Einrichtung werde sogar gänzlich darauf verzichtet. „Das ist ein großer Erfolg des Amtsgerichts Pasewalk, das die Initiative vor sieben Jahren gestartet hatte.“

Die Verfahrenspfleger seien speziell geschult worden und suchten gemeinsam mit den Heimen nach alternativen Maßnahmen, um etwa demente Patienten vor Verletzungen bei einem Sturz aus dem Bett zu schützen. Eine Möglichkeit sind nach Worten eines Ministe­riumssprechers niedrigere Betten. © dpa/aerzteblatt.de

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