Politik
Gematik sieht gültige Standards bei Patientenakte eingehalten
Dienstag, 19. März 2019
Berlin – Die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hat den Vorwurf zurückgewiesen, das Konzept für die elektronische Patientenakte sei nicht IHE-konform. IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) ist von Anwendern und Herstellern initiiert worden und hat das Ziel, den Datenaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen zu standardisieren und zu harmonisieren.
Die Experten der Standardisierungsorganisation von IHE Deutschland hatten zuvor in einer „Öffentlichen Stellungnahme“ eine proprietäre Verwendung der IHE-Vorgaben festgestellt und die Interoperabilität des Aktenmodells angezweifelt. Auch habe ein Dialog mit der gematik nur „punktuell“ stattgefunden, sodass kein gemeinsamer Konsensbildungsprozess begonnen werden konnte, kritisierte die Organisation.
„Die Spezifikationen der gematik basieren stets auf gültigen Normen, Standards und Profilen – soweit diese geeignet sind, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der gesundheitlichen Selbstverwaltung in Deutschland umzusetzen“, versichert die gematik in ihrem gestern veröffentlichten Statement.
Dies erlaube es der Industrie, weite Teile bereits vorhandener Implementierungen zu verwenden. Für die Spezifikationen zur ePA habe man beispielsweise IHE-Profile sowie IHE Value Sets als grundlegende Basis einbezogen. „Dort, wo die vorhandenen Profile und Normen nicht ausreichen, um alle fachlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an die Fachanwendung zu erfüllen, wurden diese ergänzt“, schreibt die gematik.
Konsentiertes Ergebnis
Diese Ergänzungen seien mit den beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens abgestimmt und zu einer Gesamtvorgabe für die ePA zusammengeführt worden. „Die elektronische Patientenakte ist somit das konsentierte Ergebnis aller an den Festlegungen beteiligten Akteure im Gesundheitswesen.“ Zudem verweist die gematik auf das Interoperabilitätsverzeichnis vesta, über das die Vorgaben der gematik öffentlich kommentiert werden können.
Die gematik hatte im Dezember 2018 ein Dokumentenpaket mit verbindlichen Spezifikationen zur bundesweiten ePA veröffentlicht, die auch als Grundlage für das Zulassungsverfahren für entsprechende Produkte dienen, sodass die Industrie jetzt mit der Umsetzung beginnen kann.
Erst kürzlich haben laut gematik gemeinsame Veranstaltungen mit Industrievertretern stattgefunden, um über die Spezifikationen, die verwendeten Standards und die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, weitere sollen folgen.
Änderungsvorschläge der Industrie oder der Industrieverbände würden berücksichtigt, „sofern diese unter Wahrung der einzuhaltenden Qualitätsstandards geeignet sind, die Aufwände der Industrie zu reduzieren, und damit gleichzeitig die konsentierten Ziele erreicht werden“. © KBr/aerzteblatt.de

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