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Politik

Pharmaverband wünscht sich Einschränkungen bei Rabattverträgen

Mittwoch, 20. März 2019

/dpa

Berlin – Einschränkungen bei Rabattverträgen für Arzneimittel hat heute in Berlin der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gefordert. Anlass war die Vor­stellung eines im Auftrag des Verbandes erstellten Gutachtens, das die Marktsituation analysiert. Seit 2007 ist es den Krankenkassen möglich, mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge zu schließen.

Seither sei im rabattvertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtige, kritisierte der BPI-Vorstandsvor­sitzende Martin Zehntgraf. Denn das Ziel der Krankenkassen sei es, über die Rabattver­träge die größtmöglichen Einsparungen zu erzielen. Diese ausufernde Sparpolitik habe dazu geführt, dass sich oftmals nur noch wenige Anbieter im Markt halten könnten. Kritisch sei dies vor allem bei Arzneimitteln, die für die Versorgung der Patienten beson­ders relevant seien.

Zuschlag für Verträge an mindestens drei Anbieter

Rabattverträge müssten so gestaltet sein, dass das Risiko von Liefer- und Versorgungs­engpässen so weit wie möglich minimiert werde, forderte Zehntgraf. Um dieses Ziel zu erreichen, formuliere das Gutachten drei Lösungsansätze: Beim Abschluss eines Rabatt­vertrags müsse mindestens ein Anbieter seine Wirkstoffe in Europa produzieren. Das verringere die Abhängigkeit von Produktionsstätten aus Drittstaaten wie China oder Indien.

Wenn ein versorgungsrelevantes Arzneimittel nur noch von bis zu drei Pharmaunter­nehmen produziert werde, sollten Rabattverträge verboten werden. Damit werde die Anbietervielfalt geschützt und Liefer- und Versorgungsengpässe vermieden. Schließlich sollte geregelt werden, dass die Kassen den Zuschlag für Rabattverträge an mindestens drei pharmazeutische Unternehmer erteilen. Das sorge für Versorgungssicherheit, falls ein Rabattvertragspartner Produktionsschwierigkeiten oder -ausfälle habe.

Obwohl die Krankenkassen die Forderungen des BPI auch freiwillig umsetzen könnten, rechnet Zehntgraf nicht mit deren Entgegenkommen. „Der Gesetzgeber muss hier tätig werden, sonst werden wir keine Veränderung erleben“, sagte er. Die geplanten Regelun­gen im Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), den das Kabinett am 30. Januar billigte, greifen nach Ansicht des BPI-Vorsitzenden zu kurz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Rabattverträgen künftig auch eine unterbrechungs­freie und bedarfsgerechte Lieferfähigkeit des Arzneimittels zu berücksichtigen sei. Dies nehme die Krankenkasse in die Mitverantwortung für die Lieferfähigkeit von Arznei­mitteln, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Kassen sparen vier Milliarden Euro

In einer Stellungnahme zum Entwurf des GSAV hatte Mitte März auch der Bundesrat erklärt, die geplante Rabattvertragsregelung sei zu unbestimmt und „insoweit nicht geeignet, das Regelungsziel zu erreichen“. Ähnlich wie der BPI verlangten die Länder­vertreter, dass europäische Produktionsstandorte bei der Vergabe gegebenenfalls zu berücksichtigen und verbindlich mehrere Rabattvertragspartner erforderlich seien, um Liefer- und in der Folge mögliche Versorgungsengpässe weitestgehend zu vermeiden.

2017 erzielten die Krankenkassen nach dem aktuellen Arzneiverordnungsreport mit Rabattverträgen für Generika Einsparungen in Höhe von gut vier Milliarden Euro. In diesem Marktsegment werden die meisten Rabattverträge geschlossen. Für patentge­schützte Präparate sind sie selten. © HK/aerzteblatt.de

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