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Politik

Länder verabschieden Staatsvertrag zur Zulassung zum Medizinstudium

Freitag, 22. März 2019

/dpa

Berlin – Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben gestern in Berlin dem neuen Staatsvertrag der Länder zur Hochschulzulassung zugestimmt. Das teilte Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, gestern Abend nach dem Treffen mit. Der Vertrag regelt die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahn­medizin, Tiermedizin und Pharmazie neu. Mit ihm könnten die Länder nun beispiels­weise einen Teil der Studienplätze an Universitäten gezielt an Bewerber vergeben, die sich verpflich­ten, nach dem Studium für einige Jahre als Landarzt zu arbeiten, sagte Schwesig.

Anlass für den neuen Staatsvertrag der Länder ist das Urteil des Bundesverfassungsge­richts vom Dezember 2017. Dieses hatte das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

Beanstandet hatten die Karlsruher Richter die aktuelle hohe Zahl der Wartesemester sowie eine zu starke Berücksichtigung der Ortspräferenz als Zulassungskriterium. Für verfassungs­widrig hielten sie auch, dass die Hochschulen bislang nicht gesetzlich ver­pflichtet sind, Medizinstudienplätze neben der Abiturbestenquote auch nach anderen eignungsrelevanten Kriterien zu vergeben. Den hohen Einfluss der Abiturnote beanstan­deten sie dagegen nicht. Dieser sei „sachgerecht“, solange die unterschiedliche Noten­höhe in den Ländern durch Landesquoten ausgeglichen werde.

Ab Sommersemester 2020 neue Quoten

Die Einhaltung des durch die Richter vorgegebenen Zeitplans für die Einführung eines neuen Zulassungssystems zum Medizinstudium ist realistisch: Die Kultusminister der Länder (KMK) hatten bereits Mitte des vergangenen Jahres die Eckpunkte für den neuen Staatsver­trag verabschiedet und den Vertragsentwurf dann im Dezember 2018 beschloss­en. Durch den jetzigen Beschluss des neuen Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten können voraussichtlich ab Sommersemester 2020 die begehrten Medizinstudienplätze nach neuen Quoten vergeben werden.

Der neue Staatsvertrag orientiert sich dabei deutlich an dem Urteil der Karlsruher Rich­ter. Mehr Studienplätze als bisher (bis zu 20 Prozent) sollen künftig innerhalb einer Vor­abquote vergeben werden. Damit ist es den Ländern individuell möglich, eine Quote für beruflich Qualifizierte ohne Abitur zu schaffen sowie Plätze vorab über eine Landarzt­quote zu vergeben.

Die restlichen Plätze werden nach unterschiedlichen Kriterien verteilt. 30 Prozent sollen über eine Abiturbestenquote vergeben werden. Diese wird damit sogar um zehn Prozent erhöht. Länderspezifische Unterschiede sollen auf der Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen werden.

Zehn Prozent sollen über eine Eignungsquote den Zugang zum Studium erhalten. Diese wird neu eingeführt und bewertet ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien. In einer Übergangsphase sollen dabei auch Langzeitwartende Chancen auf einen Studien­platz bekommen.

60 Prozent sollen die Zulassung über die Auswahlverfahren der Hochschulen bekommen. Diese Quote bleibt im bisherigen Umfang erhalten. Die Fakultäten müssen jedoch künftig zwei schulnotenunabhängige Auswahlkriterien und einen spezifischen Studieneignungs­test berücksichtigen. Eine Vorauswahl nach der Ortspräferenz darf nur in geringem Maße erfolgen.

Für eine Übergangszeit soll die vom Bundesverfassungsgericht geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus sicher­gestellt werden. Dieser werde entbehrlich, wenn die annähernde Vergleichbarkeit auf­grund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt sei, erklärte die KMK im vergangenen Jahr.

Kritik am Staatsvertrag

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) begrüßte damals, dass die KMK fristgerecht den Weg für einen neuen Staatsvertrag geebnet hat. „Allerdings ist es bedauerlich, dass die Vorabquoten für die Landarztquote ausgeweitet werden“, sagte MFT-Generalsekretär Frank Wissing im Dezember dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Diese sei wenig effektiv und schränke den Spielraum für andere Quoten ein.

Auch Lisa Schmitz von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland zeigte sich im Dezember diesbezüglich skeptisch. „Der Entwurf stellt kaum eine Ver­besserung des Verfahrens dar“, sagte sie dem . Ebenso enttäuscht zeigte sich damals der Marburger Bund. Die KMK habe lediglich „einen „Formelkompromiss“ zustande gebracht. Die Überbetonung der Abiturnote würde weiter verstärkt.

Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen und Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, hatte im Februar dieses Jahres Nachbesserungen am Staatsvertrag als wünschenswert bezeichnet. So sollten für die Auswahl von Studienplatzbewerbern neben dem Numerus Clausus weitere Kriterien stärker betont werden. Gitter bekräftigte zudem die Forderung der Bundesärztekammer nach mehr Medizinstudienplätzen. © may/ER/aerzteblatt.de

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