Vermischtes
Übersetzungsservice für medizinische Befunde für Kassenpatienten
Freitag, 22. März 2019
Dresden – Die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) kooperiert als erste Krankenkasse mit dem Onlineservice „Was hab‘ ich?“. Versicherte der Kasse können sich ab sofort ihre medizinischen Befunde kostenfrei in eine leicht verständliche Sprache übersetzen lassen. Von den privaten Krankenversicherern können bereits Versicherte der DKV und der Ergo diesen Service nutzen.
Für die Kooperation mit der R+V BKK hat das Sozialunternehmen ein Team aus freien Mitarbeitern zusammengestellt, das die Befunde für die Versicherten übersetzt. Diese haben dadurch eine geringere Wartezeit und können außerdem zeitgleich mehrere Befunde übersetzen lassen.
Es sei ein großer Schritt, wenn eine Krankenkasse Patienten Befundübersetzungen als Service anbiete, sagte Ansgar Jonietz, Mitgründer und Geschäftsführer von „Was hab‘ ich?“. Das zeige, dass die relevanten Akteure im Gesundheitswesen die Bedeutung leicht verständlicher, individueller Gesundheitsinformationen verstanden hätten.
Das gemeinnützige Projekt macht bereits seit 2011 medizinische Dokumente verständlich. Gestartet ist es mit einer Internetseite, bei der sich Hunderte Medizinstudierende und Ärzte ehrenamtlich als Übersetzer engagieren und schon mehr als 39.000 Patienten mit leicht verständlichen Befunderklärungen helfen konnten.
Das ehrenamtliche Angebot steht allen Patienten unabhängig von der Kooperation mit Krankenkassen weiterhin zur Verfügung. © hil/sb/aerzteblatt.de

Ist das kostenlos? Ja? Dann will ich das auch haben.
Vorschlag:
Alle Ärzte verfassen alles in einer Sprache, die sowohl andere Ärzte als auch Patienten verstehen. Das kostet pro Arztbrief nicht viel, vielleicht 15min. Bei einem Quartalshonorar von 15€ wird es den Arzt sicherlich freuen, wenn er pro Patient nicht nur eine rote Null erwirtschaftet sondern sogar noch Verluste in Höhe von 40€.
Sollten die Ärzte das nicht freiwillig machen, könnte man es ihnen doch vorschreiben - oder? Der Minister erhöht die Sprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden, er verdonnert die Ärzte zu 5h offene Sprechstunde - da wird man doch sicherlich auch einen "verständlichen Befund/Arztbrief/Entlassbrief/ ...." qua Gesetz anordnen können. Das könnte man doch gleich in das Gesetz, in dem man die Ärzte zwingt, das alles in einer ePA zu speichern, reinschreiben.
Finden Sie nicht?
;-)

Gipfel von Absurdität
Also, das washabich bitte direkt im Arztsekretariat am PC.

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