Politik
Hämophilie künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelbar
Montag, 25. März 2019
Berlin – Ärzte können Hämophiliepatienten künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln. Die spezifischen Anforderungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt festgelegt.
„Wir freuen uns, dass mit der Hämophilie eine weitere Erkrankung in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung aufgenommen wurde und hoffen, dass betroffene Patienten bald von dem Zusammenschluss der im ASV-Team vorgesehenen Spezialisten profitieren können“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Die Hämophilie ist eine angeborene Störung des Blut-Gerinnungssystems. Die resultierenden Blutungen treten nicht nur im Bereich der Haut auf, sondern beispielsweise auch in Gelenken und Muskeln. In Deutschland leben rund 10.000 Hämophilie-Patienten. Mittlerweile sind viele Mutationsvarianten von Gerinnungsfaktor-Genen bekannt, welche die Störung verursachen können.
Die ASV ist ein Angebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Erkrankungen. Spezialisierte Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und koordinieren Diagnostik und Behandlung. Die ASV kann von Krankenhäusern sowie von niedergelassenen Fachärzten angeboten werden.
Nach der G-BA-Festlegung müssen im ASV-Kernteam zur Behandlung von Hämophilie-Patienten Internisten und Transfusionsmediziner mit der Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie sowie Orthopäden vertreten sein. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie zu benennen. Zudem muss das Kernteam mindestens 30 Patienten mit schwerer Hämophilie pro Jahr behandeln.
Die Beschlüsse zur Änderung der ASV-RL werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben eine ASV-Servicestelle eingerichtet, an die sich Ärzte wenden können, die eine ASV anbieten wollen. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.