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Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle leicht gestiegen

Donnerstag, 28. März 2019

/Aleksandar Kosev, stockadobecom

Berlin – Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr um 0,4 Pro­­­­­­zent auf 876.952 gestiegen. In 430 Fällen endete ein Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang, das sind 21 weniger als im Vorjahr, wie vorläufige Arbeitsunfallzahlen zeigen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufs­ge­nossenschaften und Unfallkassen heute veröffentlicht haben.

Einen Rückgang gab es bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Ihre Zahl sank um 1,8 Prozent auf 187.599. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 31 auf 311 gestiegen.

„Dass wir im vergangenen Jahr mehr tödliche Wegeunfälle zu beklagen hatten, korreliert mit der angestiegenen Zahl von Verkehrsopfern in Deutschland“, sagte DGUV-Hauptge­schäftsführer Joachim Breuer. Verkehrsunfälle gehörten zu den fünf Unfallschwerpunkten, die die GUV im vergangenen Jahr identifiziert habe.

Die Zahl der neuen Unfallrenten hat im Jahr 2018 mit 18.123 einen neuen Tiefststand erreicht. Das gilt sowohl für Renten aufgrund von Arbeitsunfällen (-0,4 Prozent) als auch für Renten aufgrund von Wegeunfällen (-1,2 Prozent). Dies ist der DGUV zufolge ein Indiz dafür, dass es im Berichtsjahr 2018 zu weniger schweren Unfällen gekommen sei, als im Vorjahr.

Wie bereits 2017 ging auch 2018 die Zahl der Schulunfälle zurück. Sie sank um 6,5 Pro­zent auf 1.133.788. Ebenso rückläufig war die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle. Sie lag mit 104.948 Fällen um 4,0 Prozent niedriger als im Vorjahr. 34 Schul- und Schulwegunfälle endeten tödlich, das sind 15 weniger als 2017.

Von Schülerunfällen sind Kitakinder, Schüler und Studierende erfasst. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn durch eine mit dem Besuch der Ein­rich­tung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. © may/EB/aerzteblatt.de

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