Politik
Tweet der FDP zu Trisomie-Bluttests sorgt für Protest
Dienstag, 2. April 2019
Berlin/Nordwalde – Ein inzwischen zurückgezogener Tweet der FDP-Bundestagsfraktion zu geplanten Anwendungsmöglichkeiten nichtinvasiver molekulargenetischer Tests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften sorgt weiter für Proteste. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) erklärten heute in Nordwalde bei Münster, der Tweet sei „eiskalt und menschenverachtend“.
Die FDP scheue nicht davor zurück, mit dem Bild eines Kleinkinds mit Downsyndrom „für die Finanzierung einer Selektionsmethode“ zu werben, die „gerade dazu führt, dass viele dieser Kinder nicht geboren werden“, erklärte der stellvertretende CDL-Bundesvorsitzende Hubert Hüppe. „Das ist an Zynismus nicht zu überbieten“.
Die FDP-Fraktion hatte zuvor ein Foto von einem Kleinkind mit Downsyndrom gepostet, das sich an eine Frau kuschelt. In das Foto hinein schrieben die Liberalen die Forderung: „Trisomie-21-Test muss Kassenleistung werden!“
Gestern zog die Fraktion den Tweet zurück und schrieb: „Unser Posting zu #Trisomie21 war missverständlich – das tut uns sehr leid. Wir wollen, dass nicht Geldbeutel entscheidet, ob Schwangere Klarheit bekommen. Für uns ist Perspektive eines Kind mit Trisomie 21 nichts Negatives. Da Fehleindruck entstand, haben wir sofort gelöscht.“
Zuvor hatte auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) den Post heftig kritisiert: „Ich kann gar nicht glauben, dass dieser FDP-Post echt sein soll! Mit diesem Kind im Bild zu verdeutlichen, bei einem Trisomie-21-Test wäre es vielleicht nicht auf der Welt, wenn der Test Kassenleistung wäre ...“, twitterte sie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte Ende März ein Stellungnahmeverfahren zu NIPT eingeleitet. Bei der geplanten Änderung geht es um die Untersuchung fetaler DNA im Blut der Schwangeren auf ein Vorliegen einer Trisomie 13, 18 und 21. Der G-BA hat geprüft, ob und wie NIPT – im Vergleich zu bisher im Rahmen der GKV erbringbaren Untersuchungen wie der invasiven Chorionzottenbiopsie und Amniozentese – eingesetzt werden können.
„Angesichts der Risiken invasiver Untersuchungen sowie der belegten hohen Testgüte der geprüften NIPT-Verfahren sieht der G-BA im Ergebnis der Studienauswertungen eine Anerkennung der NIPT als im Einzelfall mögliche Leistung im Rahmen der Schwangerenbetreuung als medizinisch begründet an“, sagte Hecken Ende März in Berlin.
Er betonte, dass es ausdrücklich „um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ gehe. Damit sollen die aktuell verfügbaren Testverfahren – das seien Eingriffe, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden seien – so weit wie möglich ersetzt werden.
„Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, erklärte Hecken weiter. Das war in der Vergangenheit von Kritikern immer wieder falsch dargestellt worden. „Daher nutze ich inzwischen auch den Begriff ,Massenscrening', das hier aber ausdrücklich nicht angewendet werden soll“, sagte er im Plenum.
In der kommenden Woche will der Bundestag eine Orientierungsdebatte über die Bluttests führen. © kna/may/aerzteblatt.de

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