Politik
Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte
Freitag, 5. April 2019
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich erneut zur Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem und zur Freiberuflichkeit der Ärzteschaft bekannt. „Ich weiß, dass das große Versprechen des Gesundheitswesens, 82 Millionen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zur medizinisch notwendigen Versorgung zu ermöglichen, nur mithilfe der Ärztinnen und Ärzte sowie der anderen Gesundheitsberufe zu erfüllen ist“, sagte er auf dem fünften SpiFa-Fachärztetag heute in Berlin.
Dazu gehöre auch das Thema Freiberuflichkeit. „Wir wollen das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten schützen“, sagte er. „Und wir wollen die Freiberuflichkeit der Ärzte in keiner Weise tangieren. Sie ist ein hohes, schützenswertes Gut.“ Gleichzeitig begebe man sich mit der Entscheidung, Vertragsarzt zu werden, aber in das Regelwerk, das notwendig sei, um das große Versprechen des Gesundheitswesens umzusetzen. Und zu diesem Regelwerk gehörten auch Pflichten.
Als Beispiel dafür, dass die Politik der Ärzteschaft entgegenkomme, nannte er das Thema Regresse. „Wir haben die Nachforderungsfrist auf zwei Jahre halbiert, wir haben die Zufälligkeitsprüfung abgeschafft, und es gibt keine Durchschnittswertsprüfungen mehr in Regionen mit einer Unterversorgung“, erklärte Spahn.
Dies habe man mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) umgesetzt. Darüber hinaus hätten die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen die Zahl der Regresse bereits deutlich reduziert. Völlig ohne Regulierungen werde es aber auch bei diesem Thema nicht gehen, so Spahn.
„Ich bin dankbar dafür, dass es die Selbstverwaltung in Deutschland gibt“, fasste Spahn zusammen. „Ein System wie in Großbritannien, in dem fast alle Ärzte in der Versorgung Staatsangestellte sind, ist nicht meine Vorstellung.“ Die Selbstverwaltung entlaste die Politik, weil die Politik nicht zum Beispiel für jeden Handgriff im Krankenhaus verantwortlich sei.
„Allein schon deshalb haben wir ein Interesse daran, dass die Selbstverwaltung die Dinge selbst regelt“, sagte Spahn. „Zudem haben die Entscheidungen der Selbstverwaltung eine höhere Akzeptanz und eine größere Praxisnähe. Wenn die Selbstverwaltung aber, wie bei der Digitalisierung, über einen Zeitraum von 15 Jahren nicht in der Lage ist zu liefern, darf man als Politik auch schon einmal eingreifen.“
SpiFa lobt Einstieg in die Entbudgetierung
Lobende Worte gab es für das TSVG heute vom Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dirk Heinrich. „Das TSVG ist in dreierlei Hinsicht ein Paradigmenwechsel“, sagte er. „Erstens erkennt es die Leistungen von Fachärzten in der Grundversorgung an und fördert diese. Zweitens erkennt es den Zusammenhang von Leistung und Vergütung an. Und drittens sieht das Gesetz, dass Budgets keine Lösung, sondern ein Problem darstellen. Es ist ein Einstieg in die Entbudgetierung für einen größeren Teil der Fachärzte. Das sollten wir auch einmal anerkennen.“
Zugleich reihe sich das TSVG jedoch auch in eine lange Reihe von Gesetzen ein, die die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einschränkten. „Dabei trägt die Selbstverwaltung einen entscheidenden Anteil daran, dass wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben“, sagte Heinrich.
„Die Selbstverwaltung ist der notwendige Ausgleich dafür, dass die niedergelassenen Ärzte eine sehr schwere Aufgabe übernehmen.“ Denn sie lösten den die Krankheiten betreffenden Teil der Daseinsvorsorge in jeder einzelnen Arzt-Patienten-Beziehung auf, die der Staat an die Selbstverwaltung delegiere. Ohne eine handlungsfähige Selbstverwaltung gehe die Balance im Gesundheitswesen verloren, und es drohe der Absturz in die Staatsmedizin oder zum Arzt als Kaufmann. „Und beides wollen wir nicht“, so Heinrich. © fos/aerzteblatt.de

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