Ärzteschaft
Sächsische Landesärztekammer warnt von Aushöhlung des Berufsgeheimnisses
Freitag, 5. April 2019
Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) sieht das ärztliche Berufsgeheimnis in Gefahr. Grund ist die Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen, die kommende Woche im Landtag beraten wird.
Demnach sollen sächsische Ärzte zukünftig abgehört werden dürfen. Denn die aktuelle Fassung von Paragraf 77 Abs. 3 des Referentenentwurfes des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) schließt Eingriffe in die Berufsausübung von Berufsgeheimnisträgern, insbesondere von Ärzten, nicht aus, so die SLÄK.
„Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig gestört und der Behandlungserfolg gefährdet“, sagte SLÄK-Präsident Erik Bodendieck. Ihm zufolge begeben sich Patienten im Rahmen der Behandlung in einen geschützten Raum der Arztpraxis, der vom Berufsgeheimnisschutz geprägt ist. Alle Informationen und wichtigen Erkenntnisse aus der ärztlichen Behandlung erhält der Arzt aufgrund dieser besonderen Vertrauensbeziehung zum Patienten.
Der Staat greife nun in diese besondere, ethisch zu schützende Beziehung ein und untergrabe durch erkennungsdienstliche Maßnahmen dieses Vertrauensverhältnis nachhaltig und dauerhaft, so Bodendieck. „Bei den Bürgern entsteht der Eindruck, dass selbst in der geschützten Arzt-Patienten-Beziehung der Staat stets mithört“, warnte der Ärztekammerpräsident.
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Gemäß Paragraf 2 Abs. 2 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer sei der Arzt verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit seinem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er habe dabei sein ärztliches Handeln am Wohl der Patienten auszurichten. Insbesondere dürfe er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Dieser berufsrechtliche Grundsatz werde jetzt ausgehebelt, kritisierte Bodendieck. © hil/sb/aerzteblatt.de

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