Vermischtes
OP-Risiken: 20 Prozent ist noch vereinzelt
Montag, 8. April 2019
Frankfurt am Main – Behandlungsrisiken bei Operationen müssen im Zuge der Patientenaufklärung nicht mit genauen Prozentzahlen angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 8 U 219/16).
Demnach darf in einem Aufklärungsformblatt zum Komplikationsrisiko einer Operation von möglichen „vereinzelten“ Zwischenfällen die Rede sein, wenn dieses Risiko bei bis zu 20 Prozent liegt. „Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann man ein in etwa in jedem fünften Fall eintretendes Risiko durchaus noch als ,vereinzelt’ bezeichnen“, befand das OLG nach Angaben einer Sprecherin.
Durch die Formulierung „vereinzelt“ in dem Aufklärungsbogen werde ein solches Operationsrisiko nicht verharmlost und stelle keine unwirksame Aufklärung dar. Genaue oder annähernd genaue Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos müssten nicht mitgeteilt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Kläger kann sich nich mit eienr Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof wenden.
© afp/aerzteblatt.de

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