Politik
Ärzte sollen fluorchinolonhaltige Antibiotika nur eingeschränkt verordnen
Montag, 8. April 2019
Bonn – Ärzte sollen Fluorchinolone wegen schwerer Nebenwirkungen nur noch stark eingeschränkt verordnen. Dazu hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heute aufgerufen. Die Antibiotika sollen insbesondere nicht mehr bei Infektionen verschrieben und angewendet werden, die auch ohne Behandlung abklingen oder die nicht schwerwiegend sind sowie bei nicht-bakteriellen Infektionen.
„Auch bei leichten bis mittelschweren Infektionen sollen Fluorchinolone nicht mehr angewendet werden, es sei denn, andere Antibiotika, die üblicherweise zur Behandlung dieser Infektionen empfohlen werden, können nicht angewendet werden“, so das BfArM.
Betroffen sind alle Fluorchinolone, die über den Mund eingenommen, injiziert oder inhaliert werden. In Deutschland bestehen Zulassungen für die Wirkstoffe Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin.
In einem Rote-Hand-Brief finden sich weitere Warnhinweise für Ärzte und andere Angehörigen der Heilberufe zu fluorchinolonhaltigen Antibiotika. „Bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen von Fluorchinolonen können lang anhalten, die Lebensqualität beeinträchtigen und sind möglicherweise irreversibel. Sie betreffen hauptsächlich Sehnen, Muskeln, Gelenke und das Nervensystem“, teilte das BfArM mit.
Schwere Nebenwirkungen
Diese zwar sehr seltenen schwerwiegenden Nebenwirkungen sind insbesondere Entzündungen oder Risse der Sehnen, Muskelschmerzen oder Muskelschwäche, Gelenkschmerzen oder Gelenkschwellungen, Schwierigkeiten beim Gehen, Gefühle von Nadelstichen oder Kribbeln, brennende Schmerzen, Müdigkeit, Depressionen, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Probleme beim Sehen oder Hören, sowie Veränderungen des Geschmacks- oder Geruchssinns. Es können mehre Organe oder Organsystemklassen gleichzeitig und mehrere Sinne betroffen sein.
„Sehnenschwellungen und Sehnenverletzungen können innerhalb von zwei Tagen nach dem Beginn der Behandlung mit einem fluorchinolonhaltigen Antibiotikum auftreten, möglicherweise aber auch erst einige Monate nach dem Behandlungsende“, heißt es in der BfArM-Information. Die Behandlung mit Fluorchinolonen sollte beim ersten Anzeichen einer dieser schwerwiegenden Nebenwirkungen beendet werden.
Fluorchinolone seien außerhalb dieser Bereiche aber weiterhin eine wichtige Behandlungsoption gegen verschiedene Infektionserkrankungen, darunter einige lebensbedrohliche, bei denen andere Antibiotika nicht ausreichend wirksam sind, so das BfArM weiter.
„Die ärztliche Entscheidung, Fluorchinolone zu verschreiben, sollte für die verbleibenden Anwendungsgebiete nur nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Bewertung im Einzelfall getroffen werden. Mit dem Rote-Hand-Brief soll erreicht werden, dass die Risiken und Anwendungsbeschränkungen in der ärztlichen Verordnungspraxis lückenlos beachtet werden“, informiert das Bundesamt.
Bereits vor zehn Jahren wurde erkannt, dass, Fluorchinolone, die seit 30 Jahren als Antibiotika eingesetzt werden, das Risiko auf Sehnenrupturen erhöhen. Grund dafür soll eine Inhibition der Kollagensynthese sein. Ende Dezember vergangenen Jahres informierte die US-Arzneimittelbehörde FDA, dass die Wirkstoffgruppe auch das Risiko für eine Aortendissektion erhöhen. © hil/aerzteblatt.de

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