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Bundesärztekammer sieht Politik bei nichtinvasiver Pränataldiagnostik gefragt

Dienstag, 9. April 2019

/StudioLaMagica, stockadobecom

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den Bundestag aufgefordert, Voraussetzun­gen und Grenzen der nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) klar zu definieren. Vor der morgen an­stehenden Bundestagsdebatte über vorgeburtliche Bluttests sprach sich die BÄK heute dafür aus, allen Versicherten gleichberechtigt den Zugang zu diesen risiko­ärmeren Methoden der Diagnostik zu ermöglichen. Zugleich forderte sie ein „klares Bekennt­nis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien“.

Seit der Entwicklung der NIPD lässt sich das Risiko einer autosomalen Trisomie (derzeit Trisomie 13, 18 und 21) durch die Analyse zellfreien fetalen Erbguts im Blut der Schwan­geren bestimmen. Die NIPD könne – sofern sie zu einer Reduktion der durch die invasive Pränataldiagnostik bedingten Risiken, insbesondere Fehlgeburten, beitrage – eine sinn­volle Ergänzung der vorgeburtlichen Risikoabklärung darstellen, so die BÄK.

Schwangere müssen umfassend und ergebnisoffen von einem entsprechend qualifizierten Arzt informiert werden

Sie appellierte zugleich an die Parlamentarier, für eine umfassende Infor­mation und Aufklärung sowie eine kompetente Beratung der Schwangeren zu sor­gen. „Schwangere müssen vor der Durchführung einer Pränataldiagnostik umfassend und ergebnisoffen von einem entsprechend qualifizierten Arzt über mögliche Konsequenzen dieser vorgeburt­lichen genetischen Untersuchung beraten werden“, schreibt die BÄK. Diese Beratung dürfe nicht an Kapazitätsproblemen oder ungenügender Finanzierung scheitern.

Pränatale Untersuchungen dürften zudem niemals zu einer Diskriminierung von Eltern füh­ren, die sich für ein Kind mit Behinderung oder einer angeborenen Erkrankung ent­schei­den, so die BÄK. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behin­derung müssten ver­bessert, Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich durch Förder- und Betreuungsangebote sicherge­stellt werden, heißt es.

Dagegen warnten fünf bundesweite Fachverbände für Menschen mit Behinderung vor einer „Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation“. Dies wäre ein ver­heerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung, erklärten die Ver­bände heute in Berlin. Im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechts­kon­vention in Deutschland sei es staatliche Aufgabe, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung einzutreten, statt diese auszugrenzen und zu diskriminieren.

Die Fachverbände sprachen sich für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und un­abhängiger psychosozialer Beratung aus. „Gesellschaftlichen Bestrebungen der Selek­tierung menschlichen Lebens ist entschieden entgegenzutreten.“ Unterstützt wird die Erklärung vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie dem Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen.

Risikoschwangerschaften, keine Regelunutersuchung

Der G-BA hatte Ende März ein Verfahren eingeleitet, in dem wissenschaftliche Fachge­sellschaften, die Bundes­ärzte­kammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostik-Kommiss­ion und zahlreiche weitere Organisationen zur Stellungnahme in Bezug auf nichtinvasive molekulargenetische Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risiko­schwangerschaften aufgefordert sind. Sie sollen die vorgesehenen Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien prüfen.

In den Richtlinien des G-BA sind angebotene Leistungen zur ärztlichen Schwanger­schafts­betreuung geregelt, die von der GKV übernommen werden. Bei der geplanten Änderung geht es um die Untersuchung fetaler DNA im Blut der Schwangeren darauf, ob eine Trisomie 13, 18 und 21 vorliegt. Trisomie 21 ist auch als Downsyndrom bekannt.

Voraussichtlich im August 2019 will der G-BA seinen gegebenenfalls angepassten Be­schlussentwurf beraten und entscheiden, der erst mit dem Beschluss zu einer Versicher­teninformation in Kraft treten soll. Dieser ist für Herbst 2020 geplant.

„Angesichts der Risiken invasiver Untersuchungen sowie der belegten hohen Testgüte der geprüften NIPT-Verfahren sieht der G-BA im Ergebnis der Studienauswertungen eine Anerkennung der NIPT als im Einzelfall mögliche Leistung im Rahmen der Schwangeren­betreuung als medizinisch begründet an“, sagte G-BA-Chef Josef Hecken zuletzt in Berlin. Er betonte, dass es ausdrücklich „um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ gehe. Damit sollen die aktuell verfügbaren Testverfahren – das seien Eingriffe, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden seien – so weit wie möglich ersetzt werden.

„Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, erklärte Hecken weiter. Das war in der Vergangenheit von Kritikern immer wieder falsch dargestellt worden. „Daher nutze ich inzwischen auch den Begriff ,Massenscrening', das hier aber ausdrücklich nicht angewendet werden soll“, sagte er. © kna/dpa/may/aerzteblatt.de

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