Ärzteschaft
Übergangsfrist für Gesundheitsuntersuchung beschlossen
Dienstag, 9. April 2019
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Übergangsfrist für die überarbeitete regelmäßige Gesundheitsuntersuchung verständigt. Das hat die KBV heute mitgeteilt. Beide Seiten vereinbarten, dass für Versicherte, bei denen 2017 eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up) durchgeführt worden ist, noch bis zum 30. September 2019 das zweijährige Untersuchungsintervall gilt.
Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im vergangenen Jahr die Richtlinie zur Gesundheitsuntersuchung angepasst hatte. Insbesondere wurden die Leistungen ausgeweitet, die Untersuchungsintervalle für Versicherte ab 35 Jahre wurden aber von zwei auf drei Jahre verlängert. Das hat der KBV zufolge in vielen Praxen zu Problemen geführt. Ohne Übergangsfrist hätten bereits vereinbarte Termine wieder abgesagt werden müssen, wie es heute hieß.
Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt hingegen das neue dreijährige Untersuchungsintervall. Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahrnehmen, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung. © may/EB/aerzteblatt.de

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