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Politik

FDP scheitert mit Antrag zur Abgabe tödlicher Medikamente

Freitag, 12. April 2019

/WavebreakmediaMicro, stockadobecom

Berlin – Die FDP-Fraktion im Bundestag ist mit einem Antrag zur Abgabe tödlicher Medi­ka­mente an schwer- und unheilbar Kranke in extremer Notlage gescheitert. Er wurde gestern mit der Stimmenmehrheit von Union, SPD sowie Teilen der Grünenfraktion gegen die Voten der FDP, Linken und einigen Stimmen der Grünen bei Enthaltung der AfD abge­lehnt.

Die FDP berief sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2017, wo­nach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnah­mesituationen nicht verwehren darf.

Katrin Helling-Plahr (FDP) betonte, dass es für Betroffene laut Urteil zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehöre, darüber zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie aus dem Leben scheiden wollten. Die Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums an das BfArM, der Entscheidung nicht Folge zu leisten, nannte sie „skandalös“.

Harald Weinberg (Die Linke) warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf den „Nichtanwend­bar­keits­erlass“ Rechtsbeugung vor. Katja Keul (Grüne) sprach sich unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht für den Antrag aus.

Rudolf Henke (CDU) verwies hingegen darauf, dass die Entscheidung auf einen Fall aus das Jahr 2003 zurückgehe. Mit der zwischenzeitlichen Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit seien neue Voraussetzungen gegeben. Zugleich widerspreche das in­zwi­schen vom Bundestag verabschiedete Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe im Paragrafen 217 Strafgesetzbuch einer Umsetzung des Urteils.

Michael Brand (CDU) übte scharfe Kritik am Leipziger Urteil. Eine Qualifizierung men­sch­lichen Lebens durch Behörden sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Der Staat können auch nicht verpflichtet werden, sich an der Selbsttötung zu beteiligen. Zudem eröffne das Gericht durch unbestimmte Rechtsbegriffe dem Missbrauch Tür und Tor.

Detlev Spangenberg (AfD) begründete die Enthaltung seiner Partei mit dem anstehenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zum Paragrafen 217. Karlsruhe will kommende Woche die mündliche Verhandlung zu mehren Klagen gegen den Paragrafen eröffnen.

Auch Edgar Franke (SPD) riet der FDP, das Urteil aus Karlsruhe abzuwarten, beklagte aber ebenfalls einen „Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip“ durch Spahns Erlass. © kna/aerzteblatt.de

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