Politik
Männer ab 50 Jahre können jetzt Darmkrebsscreening nutzen
Mittwoch, 24. April 2019
Berlin – Das neu organisierte Programm zur Früherkennung von Darmkrebs kann starten. Damit werden künftig alle Männer ab 50 Jahren von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme am Darmkrebsscreening eingeladen, wie jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte.
Das Gremium hatte vor einigen Wochen das bereits bestehende Früherkennungsangebot inhaltlich und organisatorisch weiterentwickelt. Männer haben im Vergleich zu Frauen ein erhöhtes Risiko an Darmkrebs zu erkranken, daher bekommen die Männer ab einem Alter von 50 Jahren eine Darmspiegelung angeboten, Frauen weiterhin ab 55 Jahren.
Ab Mai besteht auch ein einmaliger Anspruch der Versicherten auf eine ärztliche Beratung über Ziel und Zweck des Screeningprogramms. Die Beratung kann von allen Vertragsärzten angeboten werden, die Darmkrebsfrüherkennung oder Gesundheitsuntersuchungen durchführen. Arztpraxen, die Versicherteninformationen für Beratungsgespräche zum Darmkrebsscreening benötigen, können passende Broschüren über ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung beziehen.
Das organisierte Darmkrebs-Screening enthält folgende Untersuchungsangebote: Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer im Laufe des Lebens Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, hat man Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
Frauen haben im Laufe des Lebens einen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren ab einem Alter von 55 Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht der Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
Solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde, haben Frauen und Männer ab einem Alter von 55 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT). Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
Nachdem der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entschieden hatte, können Ärzte den Früherkennungstest seit Mitte April abrechnen. Die Rechtsgrundlage der neuen Richtlinie für das organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm wurde neu in das Sozialgesetzbuch V eingeführt.
Neben den Programminhalten, Einladungsschreiben und jeweils einer Versicherteninformation hat der G-BA zudem die Voraussetzungen für die Infrastruktur zur Organisation und Umsetzung des Screeningprogramms geregelt. So wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingesetzt, die personenbezogenen Daten der Versicherten pseudonymisiert. Eine zentrale Widerspruchsstelle nimmt die Widersprüche von Versicherten gegen die Nutzung ihrer Daten zur Beurteilung der Programmqualität an. © ds/aerzteblatt.de

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