Ärzteschaft
Honorarnachschlag für Psychotherapeuten
Dienstag, 23. April 2019
Berlin – Die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen wird rückwirkend zum Januar 2009 stufenweise angehoben. Infolgedessen steigen die Honorare aller Psychotherapeuten ab diesem Jahr um rund 220 Millionen Euro jährlich. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitgeteilt.
Auf die Anpassung der Vergütung hatten sich zuvor KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Das Gremium hatte den Auftrag, erneut zu überprüfen, ob die psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angemessen bewertet sind. Auslöser waren laut KBV zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Jahren 2009 bis 2013, aktuelle Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes und geänderte Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten.
Infolge der Überprüfung seien die Punktzahlen und damit die Bewertungen aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und Strukturzuschläge im EBM für diesen Zeitraum stufenweise angehoben worden, erklärte die KBV. Dadurch ergebe sich für die Jahre 2009 bis 2017 ein jährliches Honorarplus von jeweils circa 0,3 Prozent und für 2018 von circa 4,0 Prozent. Auch die zum 1. April 2017 eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung werden rückwirkend höher bewertet.
Die Krankenkassen müssen infolgedessen ab diesem Jahr circa 220 Millionen Euro jährlich mehr zur Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen bereitstellen. Diese Summe entspreche einer rund zehnprozentigen Honorarsteigerung, von der alle Psychotherapeuten profitierten, schreibt die KBV.
Auf eine Nachvergütung für die Jahre 2009 bis 2018 hätten nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses indes nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Anspruch, deren Honorarbescheide für die jeweiligen Quartale noch nicht bestandskräftig seien. Gleiches gelte laut KBV, wenn der Honorarbescheid mit dem Vorbehalt erlassen wurde, dass eine entsprechende Anpassung auch dann erfolgt, wenn dieser bestandskräftig geworden ist.
Den größten Teil der Nachvergütung müssen die Krankenkassen finanzieren. Grund ist, dass psychotherapeutische Leistungen seit dem Jahr 2013 extrabudgetär vergütet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kommen lediglich für die Mehraufwendungen der Jahre 2009 bis 2012 auf. Die Mehrkosten ab 2013 tragen die Krankenkassen in voller Höhe.
Zusätzlich konnte im Bewertungsausschuss die Anhebung von zwei neuropsychologischen Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 vereinbart werden. Die Einzeltherapie ist neu mit 99,78 Euro bewertet (bisher: 88,64 Euro). Die Bewertung der Gruppentherapie steigt auf 71,97 Euro (bisher: 63,96 Euro). Zusätzlich werden die Leistungen auch in die Vergütungsregelung der Strukturzuschläge eingebunden, so die KBV. © may/EB/aerzteblatt.de

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