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Ärzteschaft

Tarifgespräche: Marburger Bund und VKA verhandeln wieder

Donnerstag, 2. Mai 2019

Allein in Stuttgart versammelten sich vorgestern mehr als 2.200 Ärzte zu einer Kundge­bung im Zentrum der Stadt. /dpa

Berlin – Die unterbrochenen Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind heute in Berlin fortgesetzt worden. Morgen soll weiter verhandelt werden.

In den vergangenen drei Wochen hatte es bundesweit Warnstreiks des Marburger Bundes gegeben, an denen sich mehr als 10.000 Ärzte aus kommunalen Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen beteiligt hatten.

Allein in Stuttgart versammelten sich vorgestern mehr als 2.200 Ärzte zu einer Kundge­bung im Zentrum der Stadt. In Kiel kamen dem MB zufolge rund 400 Ärzte zu einer Warn­streikkundgebung zusammen.  Auch in Oldenburg, Koblenz, Recklinghausen und Erlangen fanden zu Beginn dieser Woche Warnstreiks statt.

Die Ärztegewerkschaft fordert von der VKA vor allem, die Gesamtarbeitslast zu verringern und hat dafür folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Die Arbeitszeit soll manipulationsfrei ohne Kappung erfasst werden, Ärzte erhalten zwei freie Wochenenden im Monat und können auf eine verlässliche Dienstplangestaltung bauen. Zudem kämpft der MB für klare Höchstgrenzen und den Verzicht auf Vollarbeit nach Bereitschaftsdiensten.

Nach ersten Arbeitskampfmaßnahmen im April hatte die VKA bereits ein Entgegen­komm­en in Bezug auf eine rechtssichere Anwendung der Kollisionsnorm aus dem Tarifeinheits­gesetz signalisiert. Das Bundesstreikkomitee des Marburger Bundes sah darin eine ge­eignete Grundlage, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.

Die Ärztekammer Bremen fordert heute beide Seiten auf, mit ernsthaftem Lösungswillen in die Verhandlungen zu gehen und zügig zu guten Ergebnissen zu kommen. Kommunale Arbeitgeber seien auch für den Gesundheitsschutz ihrer Ärzte verantwortlich, sagte Ärzte­kammerpräsidentin Heidrun Gitter. Dringend notwendig sei außerdem, die Ärzte im Öffent­lichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den Ärztetarifvertrag für die kommunalen Kliniken einzubeziehen. © may/aerzteblatt.de

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