Politik
Krankenkassen sollen Kosten für ambulante Krebsberatung mittragen
Dienstag, 7. Mai 2019
Berlin – Ambulante Krebsberatungsstellen sollen ab dem 1. Januar 2020 von den Krankenkassen mit zunächst jährlich rund 21 Millionen Euro gefördert werden. Das sieht ein Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von Union und SPD vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Änderung soll an das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung angehängt werden.
Hintergrund für den Vorstoß ist die derzeitige Finanzierung der Krebsberatungsstellen, die bisher zu einem großen Teil auf Spenden verschiedener Kostenträger basiert, wie Union und SPD schreiben. Grund sei, dass die ambulante psychosoziale Beratung aufgrund ihrer psychosozialen Zielsetzung grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehöre.
Dennoch böten die ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen Betroffenen eine niedrigschwellige psychosoziale Versorgung an und erfüllten auch eine Lotsenfunktion bei der Vermittlung und Erschließung weiterführender Leistungsangebote, so Union und SPD. Sie verweisen auf Ziele des Nationalen Krebsplans, der vorsehe, dass alle Krebskranken und ihre Angehörigen bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung erhalten. Das beinhalte eine nachhaltige Finanzierung.
Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung sei es „sachgerecht, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambulanten psychosozialen Krebsberatung übernimmt, die ihrem Aufgabenbereich zuzuordnen sind“, heißt es in dem Antrag. Dies betreffe die Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung und psychoonkologischer Krisenintervention.
Unter Zugrundelegung der in einer Studie projizierten Gesamtkosten für die ambulante psychosoziale Krebsberatung von 44 bis 52 Millionen Euro, die zur Versorgungsdeckung notwendig wären, betrage der Kostenanteil der GKV rund 21 Millionen Euro, rechnen die Fraktionen der Großen Koalition vor. Die Förderung soll von anfangs 21 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 weiter erhöht werden.
Gefördert werden sollen dem Antrag zufolge ambulante Krebsberatungsstellen, die an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychoonkologische Beratung und Unterstützung anbieten. Nicht gefördert werden sollen psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen von psychischen Störungen, einschließlich der Durchführung von Richtlinienpsychotherapie, die bereits jetzt als Regelleistung von der GKV erbracht werden.
Der GKV-Spitzenverband soll die genauen Fördervoraussetzungen festlegen. Die Vergabe soll auf Antrag erfolgen und für drei Jahre gelten. In den Grundsätzen seien zum Beispiel die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Leistungsangebot festzulegen, um einheitliche und qualitätsgesicherte möglichst flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Krebsberatungsstellen zu gewährleisten, heißt es.
Auch Qualitätssicherung klären
Festzulegen seien darüber hinaus Mindestanforderungen an die sächliche und personelle Ausstattung der Krebsberatungsstellen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. „Zu diesen zählen unter anderem Anforderungen an die erforderliche Dokumentation der erbrachten Leistungen, an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowie an durchzuführende Fortbildungen“, betonen Union und SPD.
Bei der Erarbeitung sollen die „für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen, insbesondere die Deutsche Krebshilfe, die Deutsche Krebsgesellschaft und die Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante psychosoziale Krebsberatung“ beteiligt werden.
Um in der Übergangsphase eine Planungssicherheit und den Weiterbetrieb der bestehenden Krebsberatungsstellen zu gewährleisten, seien darüber hinaus entsprechende Übergangsregelungen und Fristen vorzusehen, innerhalb derer die Fördervoraussetzungen erfüllt werden müssten. © may/aerzteblatt.de

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