Vermischtes
Prominente werben für Widerspruchslösung bei Organspenden
Donnerstag, 9. Mai 2019
Berlin – Mit einer Kampagne wollen Politiker, Prominente und Mediziner für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende werben. Im Rahmen des Bündnisses „Leben spenden“ hat die ehemalige Schwimmerin und mehrfache Weltmeisterin Franziska von Almsick die Menschen dazu aufgerufen, sich stärker mit dem Thema zu befassen.
Zu den Unterstützern gehören unter anderem Politiker wie der stellvertretende Parlamentspräsident Thomas Oppermann (SPD), die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Claudia Schmidtke (CDU), der Arzt und Autor Eckard von Hirschhausen und als Partner die Berliner Charité-Klinik an.
Der Berliner Transplantationsmediziner Kai-Uwe Eckardt sprach angesichts von rund 1.000 Menschen, die jährlich an Organversagen sterben, obgleich sie auf der Warteliste standen, von einer „humanitären Katastrophe“. Die Zahl der Betroffenen sei noch größer, weil viele wegen schlechter Überlebenschancen bereits vorher von der Liste genommen würden.
Er begrüßte die unlängst vom Bundestag verabschiedete Verbesserung der Strukturen bei der Transplantationsmedizin. Diese können aber nur ihre ganze Wirkung durch eine Einführung der Widerspruchsregelung entfalten, so Eckardt. Er rechne in diesem Fall mit einem Zuwachs an Spenderzahlen von rund 30 Prozent.
Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach unterstütze Gesetzesvorschlag zur Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder Verstorbene automatisch als Organspender gilt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen.
Ein Alternativvorschlag von Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen, FDP und Linksfraktion will hingegen an der derzeit gültigen Entscheidungsregelung festhalten, die eine bewusste Zustimmung für eine Organentnahme voraussetzt.
Oppermann forderte demgegenüber, dass die Organspende über die staatliche Mitwirkungspflicht zum Regelfall erklärt werden solle, wobei jeder die Freiheit habe, dem zu widersprechen. Ein entsprechender Registereintrag entlaste auch die Angehörigen.
Schmidtke nannte es „unethisch“, die Verantwortung über die mögliche Organspende im Falle des Todes auf die Angehörigen abzuwälzen. Sie verlangte, das Thema stärker aus der Perspektive der betroffenen Patienten zu sehen, die verzweifelt auf ein Organ warteten. © kna/aerzteblatt.de

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