Politik
Bundestag will Anfang Juni über Organspende beraten
Donnerstag, 16. Mai 2019
Berlin – Über eine Reform der Organspende will das Parlament in der ersten Juniwoche beraten. Das kündigte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach heute vor der Presse an. Zur Debatte stehen zwei Vorschläge, mit denen die derzeitige Situation des Mangels an Spenderorganen verbessert werden soll.
Der am 1. April von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Lauterbach sowie weiteren Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sieht im Kern vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland automatisch als Organspender gilt – es sei denn, er hat dem widersprochen.
Seit dem 6. Mai liegt zudem ein Alternativvorschlag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, FDP, Linken und Grünen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock vor. Ihr Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“ setzt explizit auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende.
Für Lauterbach ist es zwar „großartig“, dass es diesen Alternativvorschlag gibt. Er sei ein guter Anstoß für die Debatte. „Inhaltlich geht er aber nicht weit genug“, sagte er. Allein durch die Einführung eines Onlineregisters sei kein Effekt auf die Zahl der gespendeten Organe zu erwarten.
„Wir drehen mit dem Vorschlag nur eine weitere Zeitschleife“, kritisierte er. Auch die bisherigen Bemühungen bei der Entscheidungslösung hätten schließlich nicht ausreichend gefruchtet. „Die einzige Möglichkeit zur Steigerung der Spenderzahlen ist die Widerspruchslösung“, betonte er.
Ob man tatsächlich eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie von Spahn und Lauterbach gefordert, war indes bei den Ärzten und Juristen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bei ihrem Treffen Mitte April umstritten.
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- Organspende: Alternative zur Widerspruchslösung
- Organspende: Neue Entscheidungshilfe bei intensivmedizinischem Behandlungsbedarf
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Befürworter wie Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft, und Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sind sich sicher, dass durch eine Einführung der Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde. Sie plädierten für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“
Kritiker der Widerspruchslösung hielten dagegen, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betonte der Theologe Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg.
Er halte es zudem für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagte er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ © ER/aerzteblatt.de

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