Ausland
Weltgesundheitsversammlung beschließt die ICD-11
Montag, 27. Mai 2019
Genf/Köln – Nach zwölfjähriger Entwicklungsarbeit hat die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) jetzt die elfte Revision der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD) beschlossen.
Mit der ICD werden Todesursachen weltweit standardisiert verschlüsselt und entsprechende Statistiken erstellt. Sie ist Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung der Mitgliedstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Nationale Übersetzungen dienen dem standardisierten Austausch von Gesundheitsinformationen zum Beispiel für Abrechnung, Qualitätssicherung, Prävention, Forschung und Statistik.
Die ICD-11 umfasst 55.000 Krankheiten, Symptome und Verletzungsursachen. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und katalogisiert auch Störungen, die bislang noch nicht als solche anerkannt worden waren. Ein zwanghaftes Sexualverhalten und Video- oder Onlinespielsucht werden damit künftig international anerkannte Gesundheitsstörungen.
Zu zwanghaftem Sexualverhalten könne unter anderem übermäßiger Pornokonsum oder Telefonsex zählen, wie Robert Jakob, Gruppenleiter Klassifikationen (ICD) bei der WHO, sagte. Die Diagnose ist nach Definition von Fachleuten dann angebracht, wenn Betroffene intensive, wiederkehrende Sexualimpulse über längere Zeiträume nicht kontrollieren können und dies ihr Familien- oder Arbeitsleben oder das Sozialverhalten beeinflusst.
Video- und Onlinespielsucht beginnt für die WHO, wenn ein Mensch über mehr als zwölf Monate alle anderen Aspekte des Lebens dem Spielen unterordnet, wenn er seine Freunde verliert oder seine Körperhygiene vernachlässigt. Die Gamingindustrie hatte dagegen protestiert, weil sie fürchtet, dass Menschen, die viel spielen, plötzlich als therapiebedürftig eingestuft werden.
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Dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zufolge waren wesentliche Gründe für die Revision der ICD, spezielle Sachverhalte differenzierter als bisher verschlüsseln zu können und die Notwendigkeit, die ICD den Bedürfnissen digitalisierter Gesundheitssysteme anzupassen.
Neben inhaltlichen Neuerungen sind daher auch die technische Struktur und die Zusammenführung aller Informationen in einer umfassenden Datenbasis neue Aspekte der ICD. „Diese neue, flexible Struktur eröffnet zusätzliche Chancen, zum Beispiel bei der Vernetzung mit anderen Terminologien oder Klassifikationssystemen und bei der Berücksichtigung spezifischer Anforderungen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche“, hieß es aus dem DIMDI.
Eine weitere Neuerung seien digitale Tools und Plattformen für die neue ICD. Sie unterstützten die Implementierung, Pflege, Testung und Übersetzung der ICD-11 sowie die Anwendung und Codierung. Zum Beispiel werde das bisherige alphabetische Verzeichnis durch das „ICD-11 Coding Tool“ ersetzt.
„Der zukünftige Einsatz der ICD-11 in Deutschland zur Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselung ist Gegenstand von Beratungen mehrerer Arbeitsgruppen. Daran beteiligen sich neben Bundesgesundheitsministerium und DIMDI die medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen und weitere Organisationen des deutschen Gesundheitswesens“, informiert das DIMDI. Sie müssten evaluieren, wie sich ein Umstieg auf die ICD-11 auswirkt und welche Anforderungen an eine deutsche Fassung der ICD-11 bestehen. © hil/aerzteblatt.de

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