Ärzteschaft
Ärztetag kritisiert Aushöhlung des ärztlichen Berufsgeheimnisses
Freitag, 31. Mai 2019
Münster – Die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetags in Münster kritisierten, dass das Berufsgeheimnis von Ärzten durch die Neufassung des Bundeskriminalgesetzes und verschiedener Landespolizeigesetze ausgehöhlt werde.
Zwar enthielten die aktuellen Neufassungen der Landespolizeigesetze, zum Beispiel der Pragraf 77 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes, Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor Überwachungsmaßnahmen.
„Sie sind aber nicht verhältnismäßig, denn die Normen schließen Eingriffe nicht zuverlässig aus, sondern überlassen Ermittlungsmaßnahmen einer im Einzelfall nicht zu prognostizierenden Abwägungsentscheidung“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetags.
Patientinnen und Patienten begäben sich im Rahmen der Behandlung in einen geschützten Raum, der vom Berufsgeheimnisschutz geprägt sei. Alle Informationen und Erkenntnisse aus der ärztlichen Behandlung erhalte der Arzt aufgrund dieser besonderen Vertrauensbeziehung zum Patienten.
„Der Staat greift zunehmend in diese besondere, ethisch zu schützende Beziehung ein und untergräbt durch erkennungsdienstliche Maßnahmen dieses Vertrauensverhältnis nachhaltig und dauerhaft“, kritisierten die Abgeordneten.
„Bürgern vermittelt sich der Eindruck, dass selbst in der geschützten Arzt-Patienten-Beziehung der Staat stets mithört. Dies stellt eine sehr beunruhigende Entwicklung dar.“ © fos/aerzteblatt.de

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