Politik
Honorarärzte sind sozialversicherungspflichtig
Dienstag, 4. Juni 2019
Kassel – Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte eines Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.).
Bei einer Tätigkeit als Arzt sei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst „höherer Art“ ausgeschlossen, hieß es vom BSG. Entscheidend sei, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert seien.
Letzteres sei bei Ärzten in einer Klinik „regelmäßig gegeben“, weil dort ein hoher Grad der Organisation herrsche, auf die die Betroffenen keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss hätten, hieß es vom 12. Senat. So seien Anästhesisten – wie die Ärztin im Leitfall – bei einer Operation in der Regel Teil eines Teams, das arbeitsteilig unter der Leitung eines Verantwortlichen arbeiten müsse.
Hinzu komme, dass Honorarärzte ganz überwiegend personelle und sachliche Ressourcen einer Klinik nutzten. Unternehmerische Entscheidungsspielräume seien bei einer Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus regelmäßig nicht gegeben.
Die Honorarhöhe sei nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien und vorliegend „nicht ausschlaggebend“. Ein etwaiger Fachkräftemangel im Gesundheitswesen habe keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Versicherungspflicht, so das BSG.
Honorarärzte sind kurzfristig und zeitlich begrenzt einsetzbar. Das macht sie vor allem für Krankenhäuser im ländlichen Raum attraktiv, die unter Fachkräftemangel leiden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) war bei Überprüfungen jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Honorarärzte oftmals nicht wie Freiberufler beschäftigt werden, sondern wie abhängig Beschäftigte. Damit muss für sie Arbeitslosenversicherung und teilweise auch Rentenversicherung abgeführt werden.
Dagegen hatten Mediziner, Kliniken und Krankenhausträger aus mehreren Bundesländern geklagt. Insgesamt sollten vor dem BSG heute elf ähnliche Fälle verhandelt werden.
Laut dem Bundesverband der Honorarärzte greift im Schnitt jede zweite Klinik auf freiberufliche Mediziner zurück. Der Verband erwartet nun massive Versorgungsprobleme in den Kliniken und, dass Krankenhäuser verstärkt auf Ärzte als Zeitarbeiter setzen. © may/dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

