Ärzteschaft
KBV warnt vor zusätzlicher Arbeit und zusätzlichen Kosten
Mittwoch, 12. Juni 2019
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Stellungnahme zum geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) davor gewarnt, den Praxen zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten aufzubürden.
„Solange noch Verfahren mit Papierausdrucken und digitalen Vordrucken in Arztpraxen parallel vorgehalten werden müssen, wie bei der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und ein hoher zeitlicher Aufwand bei der Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur besteht, ist dies kontraproduktiv. Die Digitalisierung darf auch nicht dazu führen, dass die erforderliche Erweiterung der Technik auf Kosten der Vertragsärzte erfolgt“, heißt es darin.
Einheitliche Referenzdatenbannk erhöht die Arzneimittelsicherheit
Die KBV sieht in dem am 15. Mai vorgelegten Referentenentwurf aber auch positive Aspekte, zum Beispiel die geplante einheitliche Referenzdatenbank für Arzneimittel. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit“, so die KBV. Die uneinheitliche Darstellung der Arzneimitteldaten im bundeseinheitlichen Medikationsplan habe bislang zu Verunsicherungen bei Patienten und Ärzten geführt.
Kritischer bewerten die Kassenärzte den geplanten Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen. Diese können laut dem Gesetzentwurf entweder vom Arzt verordnet oder vom Patienten mit Genehmigung der Krankenkasse selbst beschafft werden. „Durch den Gesetzentwurf wird ein Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen, ohne eine Differenzierung nach deren Zweckbestimmung vorzusehen“, kritisiert die KBV.
Somit wären Anwendungen mit allgemeinen Gesundheitsinformationen oder Ratgeber-Apps zur Unterstützung von gesundheitsbewusstem Verhalten genauso vom Leistungsanspruch umfasst wie Anwendungen zur Verlaufsbeobachtung von individuellen Gesundheitsdaten bei chronischen Erkrankungen, Anwendungen zur Feststellung von persönlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsdiagnosen sowie therapiebegleitende Anwendungen zur Unterstützung der Behandlung. „Eine Differenzierung entsprechend der Zweckbestimmung ist auch bezüglich der Anforderungen an die Nutzenbewertung beziehungsweise der Beurteilung der positiven Versorgungseffekte geboten“, heißt es in der Stellungnahme.
Die KBV fordert außerdem, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV einbezogen werden, wenn digitale Innovationen in der Versorgung eingeführt werden. „Das den Krankenkassen eingeräumte Recht, im Zuge innovativer digitaler Projekte ihren Versicherten Versorgungsangebote durch Dritte machen zu lassen, an denen Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht beteiligt werden müssen, lehnen wir in dieser Ausschließlichkeit ab“, schreibt die KBV.
Systembruch, den die KBV nicht mitgehen will
Thomas Kriedel aus dem KBV-Vorstand erläutert dies in einem Video auf KV-on näher: „Die Krankenkassen und nur die Krankenkassen können digitale Versorgungsprogramme für ihre Versicherten beschließen. Sie können digitale Anwendungen entwickeln und dürfen dafür auch bis zu zwei Prozent ihres Eigenkapitals zur Verfügung stellen. Sie dürfen auch digitale Anwendungen fördern und damit in die Versorgung eingreifen“, sagte er. Würde es so bleiben, wie es im Entwurf steht, würde es bedeuten, dass ein Teil des Sicherstellungsauftrags in Zukunft an die Krankenkassen übergehen würde, nämlich alles das, was Digitalisierung betreffe. Das wäre ein vollkommener Systembruch, den wir nicht mitgehen können.
Auch eine Sanktionierung von Vertragsärzten für den Fall, dass bestimmte Fristen nicht umgesetzt werden können, lehnt die KBV strikt ab. „Die Nutzung der technischen Möglichkeiten ist davon abhängig, dass die Industrie die notwendigen technischen Voraussetzungen so schafft, dass die IT-Sicherheit gewährleistet wird und keine Gefährdung für die Patientendaten in den Arztpraxen besteht“, betonen die Autoren der Stellungnahme. © hil/aerzteblatt.de

KBV: Nicht nur jammern, endlich mal was tun!
Die KBV hält doppelte Arbeit für „kontraproduktiv“.
Die KBV meint, dass Digitalisierung „nicht auf Kosten der Vertragsärzte erfolgen“ darf.
Was fordert die KBV, um Mehrkosten und unbezahlten Mehraufwand von den Praxen fernzuhalten? Nichts.
Stattdessen fordert die KBV einbezogen zu werden, wenn digitale Innovationen in der Versorgung eingeführt werden. Die KBV fordert also Selbstverständlichkeiten ein.
Mein Gott, was für ein Jammerlappenverein ist diese KBV. Ob die sich zu einem Thema äußert oder in China ein Sack Reis umfällt, macht wirklich keinen Unterschied. Diese Gurkentruppe residiert in Berlin und da haben offensichtlich nicht nur ehemalige Volksparteien den Kontakt zum Volk verloren.

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