Ärzteschaft
Ärzte kritisieren Eingriff des Ministeriums in die Methodenbewertung
Freitag, 21. Juni 2019
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu regeln. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht das kritisch und lehnt den „geplanten staatliche Eingriffe als systemfremd“ ab.
Die BÄK bezieht sich dabei auf einen Passus zur Neuregelung der Methodenbewertung, der vom BMG in den Entwurf des Implantateregister-Errichtungsgesetzes mit aufgenommen wurden. Demnach sollen unter anderem die Aufsichtsrechte des BMG über den G‐BA erweitert und für die Bewertungsverfahren Vorgaben in zeitlicher und prozessualer Hinsicht festgelegt werden.
Vor der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs am kommenden Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags warnte die BÄK davor, die Arbeitsprinzipien des deutschen Gesundheitswesens und die Rolle der Selbstverwaltung infrage zu stellen. Bei der vorgesehenen pauschalen Verkürzung der Fristen für die Methodenbewertung werde ausgeblendet, dass die Bewertung des Nutzens neuer Methoden ohne die Betrachtung von Mindestzeiträumen nicht auskommen könne.
Das BMG weite seinen Einfluss auf die Gestaltung des GKV‐Leistungskatalogs aus und stelle in Aussicht, im Bedarfsfalle selbst Teile der fachlichen Gestaltung übernehmen zu wollen. Damit übe das BMG nicht mehr nur die Rechtsaufsicht bei der Methodenbewertung aus, sondern bewege sich gezielt in Richtung Fachaufsicht, monierte die BÄK.
Änderungsbedarf bei anderen Inhalten
Die Bundesärztekammer befasst sich ihrer Stellungnahme zudem mit den eigentlichen fachlichen Inhalten des geplanten Implantateregister-Errichtungsgesetzes. So unterstützt sie die Einführung eines Impantateregisters, sieht aber gleichzeitig Änderungsbedarf.
Für Gesundheitseinrichtungen unverhältnismäßig und für Patienten nachteilig ist aus Sicht der BÄK, dass bei der Verwendung eines nicht vom Hersteller in der Produktdatenbank registrierten Implantats künftig der Vergütungsanspruch der Gesundheitseinrichtungen entfallen soll. Dafür solle ein „komplexes bürokratisches Verfahren eingeführt werden“, bemängelt die BÄK.
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Ärzte und Krankenhäusern würden jedoch nur solche Implantate verwenden, die in Verkehr gebracht worden seien. „Die Verantwortung zur Registrierung vor Inverkehrbringen liegt also beim Hersteller und nicht etwa bei den Gesundheitseinrichtungen“, stellt die Bundesärztekammer klar.
Gleichfalls unverhältnismäßig hoher Aufwand würde durch die Verpflichtung der Gesundheitseinrichtungen entstehen, allen Patienten stets unaufgefordert eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister auszuhändigen.
© EB/aerzteblatt.de
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