Politik
Gynäkologen und Hebammen uneinig über Akademisierung von Hebammen
Mittwoch, 26. Juni 2019
Kleinmachnow/Aachen – Der Streit zwischen Hebammen und Gynäkologen um die Akademisierung der Hebammenausbildung ebbt nicht ab. Die Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) kritisierte jetzt Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).
DGGG-Vizepräsident Frank Louwen hatte dem Deutschen Ärzteblatt gesagt, dass „ein sehr gut funktionierendes System der Teilakademisierung mit Hebammenschulen und Studiengängen ohne Not geändert werden soll – mit nicht absehbaren Folgen für die Versorgung werdender Mütter“.
Grundlage des Hebammenreformgesetzes, zu dem heute eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfindet, ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die Anerkennung der Qualifikationen von reglementierten Berufen regelt.
Mit dem Gesetz solle der Hebammenberuf attraktiver gemacht und die künftigen Hebammen bestmöglich auf die ständig steigenden Anforderungen im Arbeitsalltag vorbereitet werden, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag erklärt.
Streit um künftigen Hebammenmangel im Kreißsaal
Louwen hatte davor gewarnt, dass die Vollakademisierung des Berufs zu Engpässen in den Kreißsälen führen werde. Das sei nicht nachvollziehbar, meinte jetzt die stellvertretende Vorsitzende der DGHWi, Dorothea Tegethoff. Denn nicht die Akademisierung, sondern bestehende Rahmenbedingungen führten zu einem Hebammenmangel in den Kliniken.
Für Hebammen sei in den Kliniken oftmals keine umfassende Betreuung der Gebärenden mehr möglich. Ursachen dafür seien ein sehr hohes Arbeitsaufkommen, starke Hierarchien und diverse Aufgaben, die nicht prioritär in den Arbeitsbereich der Hebammen fielen. „Die Schließung von geburtshilflichen Abteilungen in Deutschland hat vor allem damit zu tun, dass Häuser mit geringen Geburtenzahlen unter den gegebenen Abrechnungsbedingungen kaum mehr wirtschaftlich arbeiten können“, so Tegethoff.
Zudem hatte Louwen prognostiziert, dass eine Vollakademisierung ab 2020 zu einer weiteren Schließung von Kreißsälen in Deutschland führen werde, da noch nicht genügend Studiengänge und Studienplätze eingerichtet seien, um die in der klassischen Hebammenausbildung wegfallenden Ausbildungsplätze zu kompensieren. Außerdem könnte von den 400 bis 500 Hochschulabgängerinnen pro Jahr nur etwa die Hälfte in den Kreißsälen erwartet werden. Demgegenüber arbeiteten heute die mehr als 700 Absolventinnen, die pro Jahr in den Hebammenschulen ausgebildet werden, in Kreißsälen.
Tegethoff meint hingegen, dass eine Aufnahme von jährlich 640 bis 800 Hebammenstudierenden möglich sei, wenn jeweils 40 Studierende an den 16 bereits bestehenden sowie an mindestens sieben weiteren geplanten Studienorten studieren könnten. Damit sei bis 2022 eine Sicherung der derzeitigen Absolventinnenquote erreichbar. Zudem würden auch die pro Jahr ausgebildeten 700 Absolventinnen der Hebammenschulen nicht alle in den Kreißsälen arbeiten, da sich ein Teil von ihnen für die freiberufliche Tätigkeit entscheide.
Disput um Hinzuziehung von Hebammen
Tegethoff kritisierte zudem, dass Louwen den Eindruck erweckt habe, erst durch das neue Gesetz würden Ärzte dazu verpflichtet, zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. Dabei bestehe eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung schon seit dem Jahr 1985.
Louwen hatte in diesem Zusammenhang erklärt, dass zum Beispiel bei einem Kaiserschnitt oder bei einer Frühgeburt keine Hebamme anwesend sein müsse. Tegethoff hält dagegen: „Auch, wenn Hebammen bei einem Kaiserschnitt nicht am OP-Tisch stehen, so sind sie es doch, die die Frau vor der Operation sowie Mutter und Kind postpartal überwachen und betreuen.“ Die Antwort auf die Frage, wer diese Aufgaben übernehmen und warum gerade den Müttern von Frühgeborenen das im § 134a SGB V festgeschriebene Recht auf Hebammenhilfe verwehrt bleiben solle, bleibe Louwen schuldig.
Louwen hatte auch darauf hingewiesen, dass die in den Kreißsälen gemeinsam arbeitenden Hebammen- und Arztteams Herausragendes leisteten. „Die Zusammenarbeit beginnt schon mit der gemeinsamen Ausbildung. Hebammenschüler arbeiten in ihrer breiten Praxisausbildung seit Jahrzehnten mit ihren ärztlichen Kollegen zusammen.
Und diese wiederum profitieren sowohl in ihrer sechsjährigen Studienzeit wie auch in der Facharztweiterbildung von den erfahrenen Hebammen“, hatte Louwen erklärt. Durch die vorgesehene Auslagerung der Hebammenschulen an Fachhochschulen und die verkürzte Praxiszeit während der Ausbildung, die von 3.000 auf 2.100 Stunden zurückgehen soll, würden sich die Berufe voneinander entfernen.
Der Hinweis auf das gemeinsame Lernen und die Kooperation im Kreißsaal sei erfreulich, sagt Tegethoff. Warum dies durch die Akademisierung der Hebammenausbildung beeinträchtigt sein solle, erschließe sich ihr jedoch nicht.
Einigkeit bei Nachqualifizierungsprogrammen
„Die DGGG begrüßt eine Akademisierung, auch des Hebammenberufs“, erläuterte Louwen auf Nachfrage jetzt dem Deutschen Ärzteblatt. „Leider bleibt die DGHWi in ihrer Argumentation schuldig, warum die zu erwartenden Defizite, die sich aus einer abrupten Vollakademisierung ergeben, hingenommen werden sollen“, sagte er.
Wie in jedem Beruf mit starkem Praxisbezug sollten auch Hebammenschulen, Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten und insbesondere auch weiterqualifizierende Studiengänge parallel angeboten werden, um jungen Menschen den Beruf als Hebamme attraktiv zu machen.
„Die DGHWi geht nicht davon aus, dass die Akademisierung Defizite verursachen wird, da sie der äußerst pessimistischen Studienplatzprognose der DGGG nicht folgen kann, die Modellstudiengänge bereits seit Jahren bestehen und Übergangsfristen im Gesetzentwurf vorgesehen sind“, erklärte Tegethoff. Die Ursachen für die schwierige Versorgung lägen woanders. Das habe die DGGG bereits 2018 in einer Pressemitteilung gemeinsam mit der DHGWi dargestellt.
Für einen kleinen Berufsstand wie die Hebammen sei die Aufrechterhaltung verschiedener paralleler Ausbildungssysteme weder inhaltlich noch ökonomisch vertretbar. „Die DGHWi begrüßt es dagegen, Nachqualifizierungsprogramme, in denen fachschulisch ausgebildete Kolleginnen, wenn sie es wünschen, den Bachelor erwerben können. Hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie sollte Deutschland nicht länger zurückbleiben.“ © fos/aerzteblatt.de
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