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Ärzteschaft

Patienten mit Herzrhythmus­störungen und Synkope unzureichend versorgt

Freitag, 28. Juni 2019

 Ansatz zum Schnitt mit einem Skalpell. /Franz Pfluegl stock.adobe.com
Ein Ereignisrekorder (auch Event-Recorder) in der Größe eines USB-Sticks wird unter die Haut implantiert, um Herzrhythmusstörungen zu überwachen. /Franz Pfluegl stock.adobe.com

Düsseldorf – Bei der Versorgung von Patienten mit Herzrhythmusstörungen und Synkope sieht die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung (DGK) eine dramatische Versorgungslücke. Denn obwohl die Europäischen Leitlinien zur sicheren und raschen Diagnostik der Erkrankung die Implantation sogenannter Ereignisrekorder empfehlen, werde dieser Eingriff von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland derzeit nicht finanziert.

Dabei liefere das international etablierte diagnostische Verfahren wichtige Erkenntnisse zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen und kryptogenen Schlaganfällen, heißt es seitens der DGK. „Leider wird die Implantation eines Ereignisrekorders bisher von den Krankenkassen als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen“, bedauert Wolfgang von Scheidt, federführende Autor des deutschen Kommentars zu der europäischen Leitlinie Diagnostik und Management von Synkopen.

So gehe einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Regel eine „lange Diagnostikkaskade voraus, die bei weiten Teilen der Patienten unnötig ist“. Ambulante Implantationen würden derzeit überhaupt nicht vergütet, obwohl der Eingriff ambulant sehr gut und gefahrlos durchgeführt werden könne.

Auch Thomas Deneke, Sprecher der DGK-Arbeitsgruppe Rhythmologie, kritisiert die fehlgeleiteten Ausgaben: „Bei der Synkopendiagnostik fließt aktuell viel Geld in unnütze Maßnahmen. Dies sollte man eher in die Versorgung mit Ereignisrekordern stecken.“ Zumal nicht nur die Vergütung der Implantation unzureichend sei. „Die Nachsorge können wir derzeit überhaupt nicht abrechnen“, moniert Deneke.

Die mangelnde Vergütungssituation, sowohl von Implantation als auch von Nachbetreuung, führt nach Angaben der DGK häufig dazu, dass die Ereignisrekorder gar nicht erst eingesetzt werden können. Das erschwere die Diagnosestellung und erhöhe das Risiko von Folgeerkrankungen und Todesfällen. „Die Implantation und Nachsorge von Ereignisrekordern muss dringend vergütet werden, sowohl stationär als auch ambulant“, forderte Deneke. Es sei höchste Zeit, dass die Krankenkassen ihre Einstellung zu diesem Thema überdenken. © hil/sb/aerzteblatt.de

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