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Weiter Klagen wegen Schlaganfall­behandlung bei Sozialgerichten anhängig

Montag, 1. Juli 2019

/seksan94, stockadobecom

Mainz – Trotz der im Januar dieses Jahres unterzeichneten Erklärung zur Beilegung des Streits um Krankenhausabrechnungen von Schlaganfallbehandlungen gibt es weiterhin Rechtsstreitig­kei­ten in Rheinland-Pfalz.

Von den bis Ende 2018 rund 9.100 bei den Sozialgerich­ten in Rheinland-Pfalz ein­ge­gangenen Klagen hätten sich bis Ende Mai dieses Jahres 5.810 – also rund 63 Pro­zent – erledigt, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Es werde davon ausgegangen, dass nach und nach weitere Klageverfahren einer einvernehm­lichen Erledigung zugeführt würden.

Auslöser der bundesweiten Klagewelle war ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni 2018. Dem­nach müssen Krankenhäuser bei der Behandlung von Schlagan­fallpatienten strenge Vorgaben einhalten, darunter ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können. Um Geld zu­rückfordern zu können, mussten die Krankenkassen bis zum 9. November 2018 kla­gen.

Hintergrund ist, dass die Große Koalition im vergangenen Jahr die bislang vierjährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen mit dem Pflegeper­sonal-Stärkungsgesetz kurzfristig auf zwei Jahre verkürzt hatte. Dies habe das Ziel, die durch Rückforderungsbegehren der Krankenkassen hervorgerufene Rechtsun­si­cherheit abzumildern, wie es zur Erklärung heißt.

Die rheinland-pfälzische Ge­sund­heits­mi­nis­terin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte im November 2018, es sei „offenbar“ auf Bundesebene unterschätzt worden, welche Folgen die kurzfristige Neuregelung und insbesondere die sehr kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis habe. Sie hätte sich gewünscht, dass der Bund früher das Gespräch mit Krankenkassen und Krankenhäusern gesucht hätte. © dpa/aerzteblatt.de

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