Ärzteschaft
Telematikinfrastruktur: Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen
Montag, 1. Juli 2019
Berlin – 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind derzeit an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Diese Zahlen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute genannt. Den nicht angeschlossenen drohen Konsequenzen.
Seit dem 1. Juli sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) vorzunehmen. Alle Ärzte und Psychotherapeuten müssen dies bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer KV mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Wenige Ausnahmen gibt es für Ärzte und psychologische Psychotherapeuten, wenn sie keinen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt haben oder (situationsbezogen) ein mobiles Kartenterminal einsetzen.
Das BMG rechnet damit, dass in Kürze zwei Drittel der knapp 180.000 betroffenen Praxen an die TI angeschlossen sein werden. Auf den Rest kämen nun Honorarkürzungen zu, hieß es vom Ministerium. Konkret geht es zunächst um eine Kürzung von einem Prozent.
Das entspreche im Schnitt etwa 200 Euro im Monat, hieß es vom Ministerium. Dies orientiert sich daran, dass Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2018 im Schnitt rund 65.000 Euro für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen haben. Bei Fachärzten mit etwas höheren Honoraren dürfte die Kürzung im Schnitt nun bei knapp 300 Euro im Monat liegen.
Die TI soll alle Beteiligten des Gesundheitswesens wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen vernetzen. Verzögerungen ergaben sich teils aus Problemen wegen fehlender Geräte. Einzelne Ärzteverbände hatten auch Sicherheitsbedenken geltend gemacht.
Das Ministerium wies solche Kritik zurück. Die TI genüge höchsten Ansprüchen an den Datenschutz. Praxen, die sich weiterhin nicht anschließen lassen, sollen ab März 2020 2,5 Prozent Honorarkürzung drohen. © dpa/may/aerzteblatt.de

Totalitäres Vorgehen
Neuestes Beispiel (nach ICD, TVSG, DSGVO) nun die Telematik TI.
Eine Online Anbindung der eigenen Praxis, die Ärzte letztlich teuer zu stehen kommt, die Praxis- Mitarbeiter mit erheblichen unnötigen Zusatzarbeiten belastet, die die Arbeitsfähigkeit einer Praxis lahmlegen kann und die sensiblen Krankheitsdaten von Millionen von Menschen online lesbar macht. (Cyberangriffe).
Und trotzdem machen angeblich 100.000 Ärzte und Psychologen bereits mit.
Wenn das stimmen sollte, haben wir es mit chrakterstarken intelligenten Menschen zu tun, die den sinnvollen Vorschlägen des Ministers nur zu gerne Folge leisten und sich dafür mit 200 bis 300 Euro pro Quartal belohnen lassen.

Die Partei, die Partei, die hat immer Recht! - Sorry. "Das Ministerium, das Ministerium ..."
Das ist eine starke Behauptung. Verifizieren kann man sie kaum, aber man kann sie falsifzieren. Und das ist eine der leichtesten Aufgaben schlechthin. Es gibt eine Vielzahl von bekannt gewordenen Sicherheitslücken bei der TI-Anbindung. Daten von Praxen wurden von Unbefugten "abgefischt", also geklaut.
Ministerium, KBV und Gematik verbreiten die Botschaft "alles paletti mit dem Datenschutz, keine Gefahr". Dagegen schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass beispielsweise die Gematik noch gar keine Datenschutzfolgeabschätzung vorgelegt hat. Wie kann ein Laden, der sich seit vielen Jahren mit der Aufgabe zu befassen hätte, nach einem Jahr immer noch nicht in der Lage sein, eine Datenschutzfolgeabschätzung abzugeben? Jeder (Zahn-)Arztpraxis musste das sofort machen, ist nämlich nach DSGVO gefordert. Und bei Verstößen können die Datenschützer Bußgelder verhängen und ähnliches mehr.
Das Ministerium beruft sich auf die Gematik und behauptet "alles sicher". Die Gematik dagegen ist nicht in der Lage zu sagen, dass alles sicher sei. Denn um das sagen zu können, müsste sie zuvor eine DSFA (Datenschutzfolgeabschätzung) gemacht haben. Da diese nicht vorliegt, kann die Gematik gar nicht behaupten, dass alles sicher wäre. Also dürfte das Ministerium, unter Berufung auf die Gematik, ebenfalls nicht behaupten, dass alles sicher sei.
Statt "Ministerium" könnte man auch "KBV" schreiben. Denn auch die KBV behauptet, unter Berufung auf die Gematik, dass es keine datenschutzrechtlichen Probleme geben würde.
Was für eine armselige Vorstellung von Institutionen, denen eigentlich auch der Schutz der Patientendaten sehr am Herz liegen sollte.

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