Politik
Gesetzlich Versicherte nehmen bei Hörgeräten oft Mehrkosten in Kauf
Dienstag, 2. Juli 2019
Berlin – Den Großteil medizinischer Hilfsmittel wie Sehhilfen, Hörgeräte und Prothesen erhalten gesetzlich Krankenversicherte nach Daten des GKV-Spitzenverbands ohne Mehrkosten.
Für eine Zuzahlung aus eigener Tasche entschieden sich Kassenpatienten aber dennoch in 18 Prozent der Fälle – im Schnitt betrug sie 118 Euro, erklärte der Verband mit Verweis auf einen aktuellen Bericht über die von GKV-Versicherten gezahlten Mehrkosten bei Hilfsmitteln. Am häufigsten mit Mehrkosten verbunden sind demnach Einlagen und Hörgeräte.
Insgesamt wurden von den Versicherten Mehrkosten in Höhe von 303 Millionen Euro aus dem zweiten Halbjahr 2018 erfasst – bei Ausgaben der Krankenkassen von rund 3,9 Milliarden Euro.
Zwei Drittel der Mehrkosten (knapp 200 Millionen Euro) entfielen dabei allein auf Hörgeräte. Dabei kam es fast bei der Hälfte (48 Prozent) der Versorgungen zu Mehrkosten. Im Schnitt lagen sie bei Geräten für beide Ohren bei rund 1.200 Euro.
Auch bei Schuheinlagen fielen in jedem zweiten Fall (49 Prozent) Mehrkosten an – im Schnitt 35 Euro. Bei Kompressionsstrümpfen und ähnlichen Hilfsmitteln entschieden sich Patienten in knapp 30 Prozent der Fälle für Zahlungen aus eigener Tasche, die bei durchschnittlich 23 Euro lagen. Bei Brillengläsern und Kontaktlinsen kam es in 23 Prozent der Fälle zu Mehrkosten von im Schnitt 153 Euro.
Bei Hilfsmitteln gegen Inkontinenz wie speziellen Windeln wurden in 16 Prozent der Fälle Mehrkosten erfasst, im Schnitt 72 Euro. Bei Gehhilfen wie Stöcken oder Rollatoren kam es demnach in acht Prozent der Fälle zu Mehrkosten von im Schnitt 130 Euro.
Entscheidungen für oder gegen Mehrkosten sollten bewusst gefällt werden, sagte GKV-Vize Gernot Kiefer. Daher sei eine umfassende Beratung erforderlich. Er ermunterte Versicherte, sich auch selbst stärker zu informieren.
Bei Mehrkosten handelt es sich laut GKV-Spitzenverband um Zahlungen, für die sich Versicherte selbst entscheiden – etwa wegen spezieller Eigenschaften oder Funktionen. Davon zu unterscheiden sind gesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Hilfsmittel, die mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro betragen. © dpa/may/aerzteblatt.de

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