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Politik

KI-Experten der Plattform Lernende Systeme plädieren für freiwillige Datenspende

Mittwoch, 3. Juli 2019

Roboterarm und Tablet zur Analyse von KI /zapp2photo, stockadobecom
Eine von sieben Arbeitsgruppen der Plattform Lernende Systeme hat die Chancen von KI für Prävention, Diagnose und Therapie in der Medizin sowie in der Pflege und Rehabilitation untersucht. /zapp2photo, stockadobecom

Berlin – Für die freiwillige Datenspende im Gesundheitsbereich sollte eine rechtssichere Regulierung erarbeitet werden. Das empfiehlt die Arbeitsgruppe „Gesundheit, Medizintechnik, Pflege“ der Plattform Lernende Systeme. Eine unabhängige Partei sollte dabei die Rolle des Datentreuhänders einnehmen, heißt es im Bericht, den der AG-Leiter, Klemens Budde von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, heute auf der Jahreskonferenz der Plattform Lernende Systeme in Berlin präsentiert hat.

„Auch in der EU-Kommission wird darüber nachgedacht, dass wir nicht nur Regularien schaffen, wie man etwas schützt, sondern auch, wie man etwas zum Wohle aller spenden kann“, sagte Budde.

Konkrete Gestaltungsoptionen hat die Arbeitsgruppe dafür ebenfalls erarbeitet: Analog zur Organspende sollte die Datenspende unbedingt auf den Prinzipien der
Frei­willig­keit und Autonomie fußen. Regeln zur Anonymisierung, Pseudonymisierung, das Recht auf Nichtwissen sowie eine Opt-out-Option würden dabei nach Meinung des Expertengremiums eine zentrale Rolle spielen. So wolle man gewährleisten, dass Patienten ihre Gesundheit nicht mit sensiblen Daten bezahlen würden.

Das Expertengremium zeigt auf, wie Patienten und Fachpersonal zukünftig von KI profitieren können. Das Potenzial der Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) veranschaulicht der Bericht anhand von Forschungsbeispielen und einem Anwendungsszenario zum Thema Lungenkrebs. Zudem formulieren sie Voraussetzungen für einen sicheren, ethisch wünschenswerten und wirtschaftlichen Einsatz von KI in Gesundheit und Pflege.

Aktuelle Produktzulassung wird KI-Systemen nicht gerecht

Bisher haben allerdings nur wenige Algorithmen-basierte Medizinprodukte eine Zulassung erhalten. Das Problem ist nach Meinung der Experten um Budde die bislang bewährte Vorgehensweisen für die Produktzulassung im Gesundheitswesen. Im Falle Lernender Systeme sei diese nur eingeschränkt geeignet. Denn eine Software mit lernender Algorithmik verändere sich im laufenden Betrieb und entspreche damit schon bald nicht mehr dem System des Zulassungsmomentes. © gie/aerzteblatt.de

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