Politik
IQWiG erkannte bei mehr als jedem zweiten Arzneimittel keinen Zusatznutzen
Donnerstag, 11. Juli 2019
Köln – In den Jahren 2011 bis 2017 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 216 neu auf den deutschen Markt gekommene Arzneimittel hinsichtlich ihres Zusatznutzens bewertet. Bei 58 Prozent konnte das Institut keinen Zusatznutzen im Vergleich zur Standardtherapie attestieren. Das berichten Wissenschaftler des Instituts im British Medical Journal (BMJ, doi: 10.1136/bmj.l4340).
Danach fanden die IQWiG-Bewerter in bestimmten Fachbereichen besonders wenig zusätzlichen Nutzen: In der Psychiatrie/Neurologie wiesen nur sechs Prozent der Wirkstoffe einen Zusatznutzen auf.
„Grundsätzlich kann man sich darüber streiten, ob das Ergebnis der Analyse denn so schlecht ist. Es kann nicht erwartet werden, dass alle neuen Medikamente einen Zusatznutzen attestiert bekommen“, kommentierte Dawid Pieper, Leiter der Abteilung Evidenzbasierte Versorgungsforschung, Private Universität Witten/Herdecke, die Statistik gegenüber dem Science Media Center Germany (SMC).
Er betonte, es gehe dabei immer noch um Forschung und Entwicklung und da könne nicht alles gelingen. „Sicherlich kann man aber versuchen, den Anteil der Medikamente mit hohem Zusatznutzen zu erhöhen, aber nur indem bessere Studien gemacht werden und nicht indem die zurecht hohen Standards der AMNOG-Bewertung aufgeweicht werden“, sagte er.
Die IQWiG-Autoren machen in dem BMJ-Artikel auch Vorschläge, wie Arzneimittel effizienter und stärker an Patienten orientiert entwickelt werden könnten. Danach sollten regulatorische Behörden von den Herstellern der Arzneimittel verstärkt Daten aus aktiv-kontrollierten Studien – also dem Test des neuen Arzneimittels gegen die Standardtherapie – statt aus placebokontrollierten Studien einfordern. Darüber hinaus könnte die Gesundheitspolitik einen aktiveren Part in der Entwicklung einnehmen und vorgeben, in welchen Bereichen neue Arzneimittel entwickelt werden sollen.
Dies kritisiert Ulrich Gassner, Kodirektor des Instituts für Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht (IBGM) an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg gegenüber dem SMC. „Wer wie die Autoren – im Ausgangspunkt zu Recht! – für ein patientenzentriertes Gesundheitssystem plädiert, hätte besser erst einmal vor dem eigenen Hof gekehrt“, sagte er.
Denn das IQWiG sei eine Institution, die selbst das Politikversagen insofern repräsentiere, als es Stellungnahmen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbereite und damit einer Institution zuarbeite, die personell deshalb nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei, weil in ihr die Patientenvertreter schlicht kein Stimmrecht hätten, so Gassner.
Zustimmend zu Vorschlägen der IQWiG-Autoren äußerte sich Reinhard Busse, Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin. „Arzneimittel werden zweimal bewertet, zunächst von der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) auf ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität hin und dann national auf ihren Nutzen, das heißt, die für Patienten wirklich relevanten Ergebnisse, und ihren Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Das sind unterschiedliche Fragen, die auch unterschiedlich angegangen werden sollten“, so Busse.
Das Problem sei, dass auch die Bewertung von Nutzen und Zusatznutzen zumeist auf Grundlage der Zulassungsstudien erfolge, die häufig gegenüber Placebo statt einer echten Therapie durchgeführt würden. „Bei Kontrollgruppen und Endpunkten ist daher, wie vom IQWiG gefordert, eine Änderung dringend notwendig“, sagte Busse dem SMC. © hil/aerzteblatt.de

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